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Checkliste Kündigung durch Vermieter:in - so kündigen Sie richtig

Geschrieben von Michael Stoller | 22.06.23 06:30

Aus diesen Gründen können Sie kündigen

  • Dringender Eigenbedarf des Vermieters oder der Vermieterin für sich oder nahe Verwandte
  • Mieter:in ist im Zahlungsrückstand
  • Schwere Verletzung der Sorgfalts- und Rücksichtsnahmepflicht des Mieters oder der Mieterin

So kündigen Sie

  • Bei Zahlungsrückstand: Setzen Sie dem Mieter oder der Mieterin schriftlich eine Zahlungsfrist von 30 Tagen und drohen Sie, nach unbenütztem Ablauf das Mietverhältnis zu kündigen.
  • Halten Sie die gesetzliche Kündigungsfrist ein: 3 Monate für Wohnungen, 6 Monate für Geschäftsräume.
  • Kündigen Sie auf einen vertraglich vereinbarten Kündigungstermin hin. Falls nicht vereinbart: Verwenden Sie einen ortsüblichen Kündigungstermin.
  • Bestenfalls begründen Sie die Kündigung: Die Mieterschaft kann einen Grund verlangen und die Kündigung anfechten und hinauszögern.
  • Kündigung muss schriftlich durch das amtlich genehmigte Formular des Kantons, in welchem das Mietobjekt liegt, erfolgen.
  • Schicken Sie die Kündigung zu Beweiszwecken mit eingeschriebener Post.
  • Führen Sie auf dem Kündigungsschreiben sämtliche Mieter:innen auf.
  • Dient das Mietobjekt einem Ehepaar oder eingetragenen Partnern und Partnerinnen, so müssen Sie die Kündigung beiden Ehegatten bzw. eingetragenen Partnern und Partnerinnen separat zustellen.

Fristlose Kündigung

In schwerwiegenden Fällen dürfen Sie das Mietverhältnis fristlos auflösen. Dazu muss eine der beiden Voraussetzungen gegeben sein.

  • Vorsätzlicher schwerer Schaden am Mietobjekt durch Mieter:in
  • Mietrückstand von über 2 Monaten