Bevor ein Mietverhältnis beginnen kann, geht es an die Erstellung eines Mietvertrags. Wenn Sie als Vermieter:in einen Mietvertrag aufsetzen wollen, gilt es einiges zu beachten. Beide Parteien, sowohl der oder die Mieter:in als auch der oder die Vermieter:in müssen in jeder Hinsicht abgesichert sein. Rechte und Pflichten beider Parteien müssen festgehalten und Folgen für die Nichterfüllung festgelegt werden. Damit Sie keinen Punkt übersehen, geben wir Ihnen hier einen Überblick über die wichtigsten Inhalte des vermieterfreundlichen Mietvertrags.
Was muss ein vermieterfreundlicher Mietvertrag enthalten? Der vermieterfreundliche Mietvertrag berücksichtigt die Interessen des Vermieters oder der Vermieterin. Wichtige Aspekte sind Angaben zum Mietzinsdepot, den Nebenkosten, der Haustierhaltung, zum kleinen Unterhalt, zu Mietzinsanpassungen und zu baulichen Veränderungen am Objekt.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie ein vermieterfreundlicher Mietvertrag aussieht, welche Inhalte unbedingt vorkommen sollten und was Sie sonst noch wissen müssen, wenn Sie als Vermieter einen professionellen Mietvertrag erstellen wollen.
Vorgefertigte Mietverträge von sogenannten Mieterverbänden enthalten häufig Regelungen, die zum Nachteil des Vermieters oder der Vermieterin ausfallen. Möchten Sie als Vermieter:in einen Mietvertrag erstellen, sollten Sie sich daher ausreichend Zeit nehmen und die einzelnen Punkte des Vertrags sorgfältig prüfen, bevor Sie diesen anwenden.
Innerhalb des Mietvertrags lassen sich zahlreiche Themen, von der Haustierhaltung bis hin zu den Nebenkosten, regeln. Und dies ist wichtig: Denn um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollten alle wichtigen Aspekte klar geregelt sein.
Dem vermieterfreundlichen Vertrag sind über das Mietrecht gewisse rechtliche Grenzen gesetzt. Als Vermieter:in finden Sie im Obligationenrecht (Achter Titel: Die Miete) alle relevanten Vorschriften, die Ihnen bekannt sein sollten. Auch wenn es dem oder der Mieter:in häufig so erscheinen mag, kann der Vermieter oder die Vermieterin keine individuellen Regelungen nach seinen oder ihren Vorstellungen treffen, sondern muss sich an die Rechtsprechung halten.
Innerhalb der Schweiz wird über das Mietrecht primär der Mieter oder die Mieterin begünstigt. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie Sie dennoch einen vermieterfreundlichen Mietvertrag mit eindeutigen Klauseln und Vorteilen für Sie als Vermieter:in erstellen.
Der Unterschied zwischen einem vermieterfreundlichen und einem mieterfreundlichen Mietvertrag ist schnell erklärt. Im Gegensatz zum vermieterfreundlichen Mietvertrag berücksichtigt der mieterfreundliche Mietvertrag primär die Interessen des Mieters oder der Mieterin.
In einem solchen Mietvertrag kann beispielsweise festgelegt sein, dass die Haltung von Haustieren grundsätzlich gestattet ist. Ist der Vermieter damit jedoch nicht einverstanden, kann er sich mittels eines vermieterfreundlichen Mietvertrags davor schützen.
Innerhalb der Immobilien-Software von Fairwalter finden Sie zahlreiche Mietverträge, welche auf die Interessen des Vermieters oder der Vermieterin ausgelegt sind und dennoch für zufriedene Mieter:innen sorgen.
Wenn Sie möchten, dass der Mietvertrag auf Ihre Interessen als Vermieter:in ausgelegt ist, sollten Sie sich folgende Punkte besonders gut anschauen:
In der Regel werden Mietverträge für Wohnraum nicht befristet. Sie als Vermieter:in müssen im Mietvertrag also nicht zwingend eine Vertragsdauer festlegen.
Vermieten Sie hingegen Ihr Eigenheim, weil Sie beispielsweise für einige Jahre beruflich bedingt an einem anderen Ort leben und Ihr Haus in der Zeit vermieten, sollten Sie einen befristeten Mietvertrag erstellen.
Beim Vermieten von Gewerbe ist eine befristete Dauer sogar Standard. Hier einigen sich der oder die Vermieter:in und der oder die Gewerbemieter:in auf eine feste Laufzeit, welche bei Bedarf verlängert werden kann. In der Regel beläuft sich die Laufzeit auf fünf oder mehr Jahre.
Im Wesentlichen ergeben sich die Pflichten des Mieters aus dem Gesetz. Dazu zählen:
Besonders bezüglich des letzten Punktes sollte der oder die Vermieter:in im Mietvertrag klare Regelungen treffen. So können beim kleinen Unterhalt sämtliche Arbeiten gefordert werden, die dem Mieter oder der Mieterin leicht fallen und keine Fachkenntnisse erfordern.
Wichtig: Die Regelungen zu kleinen Reparaturen und Ausbesserungen dürfen nicht die Pflichten des Vermieters oder der Vermieterin zum Erhalt der Mietsache aushebeln.
Vor allem bei Stockwerkeigentum oder anderen Gebäuden mit mehreren Mietparteien ist die Hausordnung ein relevanter Bestandteil des Mietvertrags. Innerhalb der Hausordnung legen Sie verbindliche Aspekte fest, die das rücksichtsvolle Zusammenleben der Bewohner ermöglichen. Dazu gehören Reinigungspläne, Regelungen für die Abstellung von Fahrrädern und Kinderwagen, festgelegte Bereiche zum Aufhängen von Wäsche, einzuhaltende Ruhezeiten und vieles mehr.
Beim Ein- und Auszug von Mietern und Mieterinnen sollte ein Wohnungsübergabe-Protokoll angefertigt werden. Hier lassen sich Schäden und Mängel dokumentieren. Außerdem wird innerhalb des Protokolls festgehalten, wer für die Kosten der Mängelbehebung aufkommt.
Ein vermieterfreundlicher Vertrag sieht beispielsweise vor, dass der Mieter oder die Mieterin für den kleinen Unterhalt aufkommt. Stellt der oder die Mieter:in bei der Wohnungsübergabe Mängel fest, sind diese von Mieter oder Mieterin zu beseitigen oder diesem bzw. dieser in Rechnung zu stellen.
Das Dokument wird von beiden Parteien unterzeichnet und dient als Beweismittel, wenn der oder die Mieter:in seinen Pflichten nicht nachkommt.
Als Gegenstück zu den Pflichten des Mieters oder der Mieterin fassen wir im Folgenden die fünf wichtigsten Pflichten für Sie als Vermieter:in zusammen.
Neben Pflichten haben Sie als Vermieter natürlich auch Rechte, welche ebenfalls im Mietvertrag festgehalten sind. Die fünf wichtigsten Rechte haben wir im Folgenden für Sie zusammengetragen:
Natürlich können Sie als Vermieter:in den Mietvertrag nicht rundum so gestalten, wie es Ihnen am besten passt. Sämtliche Klauseln innerhalb des Vertrags müssen mit der aktuellen Rechtsprechung in Einklang sein.
Finden sich im Mietvertrag unzulässige Regelungen, kann sich der oder die Mieter:in an die Schlichtungsbehörde wenden und sich gegen die entsprechenden Forderungen wehren. Beispiele für unzulässige Regelungen sind:
Wenn Sie als Vermieter:in einen Mietvertrag erstellen, sollte dieser immer an das Mietobjekt sowie das Mietverhältnis angepasst werden. So enthält ein Mietvertrag für eine Garage möglicherweise genauere Regelungen dazu, ob der Mieter den Wasseranschluss nutzen darf. Bei Gewerbeobjekten sollte hingegen festgehalten werden, zu welchem Zweck die Räumlichkeiten angemietet werden. Bei Luxusobjekten ist es empfehlenswert, die Ausstattung genau im Mietvertrag beziehungsweise im Übergabeprotokoll aufzulisten.
In bestimmten Fällen müssen und können Sie als Vermieter:in Änderungen am Mietvertrag vornehmen. So kann etwa der Mietzins erhöht werden, wofür eine Zustimmung auf einem separaten Formular erfolgen muss.
Ein komplettes Zurücktreten vom Mietvertrag ist für den oder die Vermieter:in nicht möglich.
Ein vermieterfreundlicher Mietvertrag stellt die Interessen des Vermieters oder der Vermieterin in den Vordergrund, beachtet jedoch ebenso die Rechte und Bedürfnisse des Mieters oder der Mieterin.
Durch das Festhalten wichtiger Regelungen wie Mietkaution, Haustierhaltung, Mietzinsanpassungen, Nebenkosten und baulichen Veränderungen sorgen Sie für Sicherheit auf beiden Seiten und ziehen klare Grenzen. Dadurch können spätere Uneinigkeiten vermieden werden.
Ebenso durchdacht sollte die Hausordnung eines Mietobjekts sein. Gerade dann, wenn mehrere Parteien in einem Gebäude leben, sollten klare Regeln für das friedliche Zusammenleben bestehen.
Gerne helfen wir von Fairwalter Ihnen bei der Erstellung eines vermieterfreundlichen Mietvertrags. Innerhalb unserer Fairwalter-Software finden Sie zahlreiche Mietverträge für Wohnungen, Gewerbe, Parkplätze und mehr, die Sie als Vorlage verwenden können.