Vor der Ausschreibung
- Eignung der Immobilie zur Vermietung überprüft. Im Vordergrund sollte auch immer die Rendite stehen.
- Ausstehende Renovationen erledigt
- Mietzins festgelegt (entsprechend Zustand und Ausstattung)
- Aussagekräftige Fotos der Immobilie sind parat
Ausschreibung und Mietersuche
- Zielgruppe definiert (z.B. Familie mit Kindern, Paare, Singles, etc.)
- Anzeigegestaltung auf Wunschmieter ausgelegt
- Anmeldeformular für Interessenten erstellt
- Mietobjekt auf Immobilienportalen inseriert
- Bei Wohnungsbesichtigung: Halten Sie eine Kopie des Anmeldeformulars bereit
- Fragen an Interessenten: Welche Fragen möchten Sie stellen?
Mieterauswahl
- Ausgefüllte Selbstauskunft des Mieters überprüft
- Solvenz des Mieters überprüft (Betreibungsregisterauszug und 1/3-Regel bezüglich Mietzins-Nettoeinkommen)
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Bestätigung des Vorvermieters, dass es keine Mietschulden aus dem aktuellen Mietverhältnis gibt
- Persönlicher Eindruck des Mieters: Haben Sie ein gutes Gefühl, dem Mieter Ihr Eigentum anzuvertrauen?
Mietvertrag
- Nebenkosten: Welche Nebenkosten sind vom Mieter zu zahlen?
- Kleiner Unterhalt: Welche Reparaturen sind vom Mieter vorzunehmen?
- Mietkaution: Ist die Höhe der Mietkaution festgelegt und wie wird sie beglichen?
- Haustierhaltung: Haustiere sind grundsätzlich erlaubt. Sie können jedoch die Haltung grösserer Haustiere einschränken oder verbieten.
- Mietzinsanpassung über Indexklausel: Sie können den Mietzins entsprechend Index-Änderungen anpassen.
- Änderungen an der Mietsache durch Mieter: Legen Sie fest, dass der Mieter die Zustimmung für bauliche Änderungen einholen muss.
Wohnungsübergabe
- Übergabeprotokoll für Ein- und Auszug angelegt
- Mängel an der Mietsache im Übergabeprotokoll dokumentiert
- Zählerstände abgelesen und im Protokoll notiert
- Protokoll vom Mieter unterschrieben
- Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel dokumentiert
Tipps für die Vermietung
- Anmeldeformular für Mieter: Die Selbstauskunft dient als erste Einschätzung darüber, ob ein potentieller Mieter den Mietzins zahlen kann. Fragen Sie deshalb explizit nach dem Einkommen.
- Vermeiden Sie unzulässige Fragen an den Mieter: Dazu gehören Fragen zu Krankheiten, Zivilstand oder Höhe der bisherigen Miete. Der Mieter muss Ihnen auf solche Fragen keine wahrheitsgetreue Antwort geben.
- Wohnung untervermieten: Mieter sind grundsätzlich berechtigt, die Wohnung unterzuvermieten. Als Vermieter können Sie dies nur in Ausnahmefällen verweigern.
Samuel Baumgartner
Samuel Baumgartner verfügt über eine vielseitige berufliche Laufbahn. Nach seiner kaufmännischen Ausbildung entwickelte er seine Vielseitigkeit und Anpassungsfähigkeit in verschiedenen Positionen. Neben diversen Weiterbildungen in der Immobilienbranche erwarb er einen Bachelorabschluss in Business Communications an der HWZ Hochschule für Wirtschaft Zürich und vertiefte sein Wissen im Bereich Change Management. Seine Erfahrungen erstrecken sich über die Software- und Immobilienbranche, wo er als Leiter Marketing und Verkauf bei W&W Immo Informatik AG den Marktauftritt neu gestalte und mit seinem Team erfolgreiche Verkaufsstrategien entwickelte. Aktuell ist Samuel Baumgartner CEO von Fairwalter.
Veröffentlicht am Jun 29, 2023