Vor der Ausschreibung
- Eignung der Immobilie zur Vermietung überprüft. Im Vordergrund sollte auch immer die Rendite stehen.
- Ausstehende Renovationen erledigt
- Mietzins festgelegt (entsprechend Zustand und Ausstattung)
- Aussagekräftige Fotos der Immobilie sind parat
Ausschreibung und Mietersuche
- Zielgruppe definiert (z.B. Familie mit Kindern, Paare, Singles, etc.)
- Anzeigegestaltung auf Wunschmieter ausgelegt
- Anmeldeformular für Interessenten erstellt
- Mietobjekt auf Immobilienportalen inseriert
- Bei Wohnungsbesichtigung: Halten Sie eine Kopie des Anmeldeformulars bereit
- Fragen an Interessenten: Welche Fragen möchten Sie stellen?
Mieterauswahl
- Ausgefüllte Selbstauskunft des Mieters überprüft
- Solvenz des Mieters überprüft (Betreibungsregisterauszug und 1/3-Regel bezüglich Mietzins-Nettoeinkommen)
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Bestätigung des Vorvermieters, dass es keine Mietschulden aus dem aktuellen Mietverhältnis gibt
- Persönlicher Eindruck des Mieters: Haben Sie ein gutes Gefühl, dem Mieter Ihr Eigentum anzuvertrauen?
Mietvertrag
- Nebenkosten: Welche Nebenkosten sind vom Mieter zu zahlen?
- Kleiner Unterhalt: Welche Reparaturen sind vom Mieter vorzunehmen?
- Mietkaution: Ist die Höhe der Mietkaution festgelegt und wie wird sie beglichen?
- Haustierhaltung: Haustiere sind grundsätzlich erlaubt. Sie können jedoch die Haltung grösserer Haustiere einschränken oder verbieten.
- Mietzinsanpassung über Indexklausel: Sie können den Mietzins entsprechend Index-Änderungen anpassen.
- Änderungen an der Mietsache durch Mieter: Legen Sie fest, dass der Mieter die Zustimmung für bauliche Änderungen einholen muss.
Wohnungsübergabe
- Übergabeprotokoll für Ein- und Auszug angelegt
- Mängel an der Mietsache im Übergabeprotokoll dokumentiert
- Zählerstände abgelesen und im Protokoll notiert
- Protokoll vom Mieter unterschrieben
- Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel dokumentiert
Tipps für die Vermietung
- Anmeldeformular für Mieter: Die Selbstauskunft dient als erste Einschätzung darüber, ob ein potentieller Mieter den Mietzins zahlen kann. Fragen Sie deshalb explizit nach dem Einkommen.
- Vermeiden Sie unzulässige Fragen an den Mieter: Dazu gehören Fragen zu Krankheiten, Zivilstand oder Höhe der bisherigen Miete. Der Mieter muss Ihnen auf solche Fragen keine wahrheitsgetreue Antwort geben.
- Wohnung untervermieten: Mieter sind grundsätzlich berechtigt, die Wohnung unterzuvermieten. Als Vermieter können Sie dies nur in Ausnahmefällen verweigern.