In den folgenden Abschnitten erklären wir Ihnen, welche Anforderungen Sie hinsichtlich Belehnung und Tragbarkeit bei der Finanzierung Ihrer Immobilie erfüllen müssen.
Die meisten Banken finanzieren bis maximal 80% des Verkehrswerts. Die übrigen 20% müssen Sie als Eigenkapital aufbringen, wobei maximal 10% aus der Pensionskasse stammen dürfen. Die gängigsten Quellen sind:
Flüssige Mittel
Wertschriften
Säule 3a
Erbvorbezüge & Schenkungen
Bauland & Eigenleistungen
Pensionskasse (Säule 2)
Grundsätzlich dürfen nach Erwerb einer Liegenschaft die jährlichen Aufwendungen nicht mehr als 33% des Jahreseinkommens ausmachen (einige Banken erlauben auch bis zu 38%). Die jährlichen Aufwendungen setzen sich zusammen aus (1) kalkulatorischen Zinsen, (2) Pflichtamortisation für eine allfällige 2. Hypothek, und (3) Unterhalts- und Nebenkosten für die Liegenschaft, und berechnen sich wie folgt:
Kalkulatorische Zinsen orientieren sich nicht an den aktuellen Zinsen, sondern reflektieren die Möglichkeit, dass die Zinsen über die Laufzeit der Hypothek steigen könnten.
Die meisten Banken verwenden einen kalkulatorischen Zinssatz von 4.5-6% für die 1. Hypothek sowie einen Aufschlag von 0.5-1.5% für die 2. Hypothek.
Die 1. Hypothek finanziert maximal 60-66% des vom Kreditgeber geschätzten Immobilienwerts, muss aber nie amortisiert werden.
Die 2. Hypothek deckt die Finanzierungslücke nach Eigenkapital und 1. Hypothek und muss innerhalb von 15 Jahren amortisiert werden.
Etwa 1% des Verkehrswerts müssen langfristig für Unterhalt (0.4%) und Nebenkosten (0.6%) aufgewendet werden.