- Warum ist Barrierefreiheit ein Zukunftsthema für Immobilienverwaltungen?
- Welche gesetzlichen Grundlagen zur Barrierefreiheit gelten für Immobilienverwaltungen in der Schweiz?
- Welche Anforderungen gelten konkret für barrierefreie Wohngebäude und Wohnungen?
- Welche digitalen Hilfsmittel erleichtern Immobilienverwaltungen die Umsetzung der Barrierefreiheit?
- Welche Vorteile bietet barrierefreies Wohnen Immobilienverwaltungen langfristig?
- Recht & Organisation: Pflichten bei barrierefreien Immobilien
- Praxis & Wirtschaftlichkeit: Kostengünstige Barrierefreihei
- Fazit: Warum Immobilienverwaltungen Barrierefreiheit jetzt priorisieren sollten
- Vermarktung & Marktpotenzial: Erfolgreich barrierefrei vermarkten
etzen.Barrierefreiheit gewinnt in der Immobilienbranche zunehmend an Bedeutung. Nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern auch gesellschaftliche Entwicklungen machen sie zu einem zentralen Thema für Verwalter:innen und Eigentümer:innen. Der demografische Wandel führt dazu, dass immer mehr Menschen auf barrierefreie Wohnräume angewiesen sind. Gleichzeitig wird Inklusion zunehmend als essenzieller Bestandteil einer zukunftsfähigen Immobilienverwaltung betrachtet.
Welche wirtschaftlichen Vorteile bringt Barrierefreiheit in der Immobilienverwaltung? Barrierefreie Immobilien sind langfristig wirtschaftlich sinnvoll, da sie eine breitere Zielgruppe ansprechen und die Vermietbarkeit verbessern – insbesondere für ältere Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität. Dies reduziert Leerstände und sichert langfristige Mieteinnahmen. Zudem können vorausschauende Investitionen in Barrierefreiheit teure Nachrüstungen vermeiden und die Wertstabilität der Immobilie erhöhen.
Für Verwaltungen stellen sich die Fragen: Welche rechtlichen Verpflichtungen bestehen, welche baulichen Anpassungen sind notwendig und welche wirtschaftlichen Vorteile bringt barrierefreies Wohnen? Dieser Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Rahmenbedingungen, Herausforderungen und Lösungsansätze.
Bevor wir auf konkrete Anforderungen und Gesetzeslagen eingehen, werfen wir einen Blick darauf, warum Barrierefreiheit zu einem echten Zukunftsthema in der Branche geworden ist.
Warum ist Barrierefreiheit ein Zukunftsthema für Immobilienverwaltungen?
Die demografische Entwicklung in der Schweiz zeigt eine klare Tendenz: Die Bevölkerung wird älter, und der Anteil an Menschen mit eingeschränkter Mobilität nimmt zu. Gleichzeitig wächst das Bewusstsein für Inklusion und die Notwendigkeit, Wohnräume an verschiedene Bedürfnisse anzupassen. Damit wird barrierefreies Wohnen nicht nur aus sozialer Sicht, sondern auch wirtschaftlich immer relevanter.
Für Immobilienverwaltungen bedeutet dies:
- Steigende Nachfrage: Barrierefreie Immobilien sind für ältere Menschen, Personen mit körperlichen Einschränkungen und Familien mit Kleinkindern besonders attraktiv.
- Langfristige Wertsteigerung: Investitionen in barrierefreie Anpassungen erhöhen die Nutzbarkeit eines Gebäudes über Jahrzehnte hinweg und vermeiden kostspielige Nachrüstungen.
- Höhere Vermietbarkeit: Wohnungen, die auf verschiedene Lebenssituationen zugeschnitten sind, bleiben auch bei veränderten Bedürfnissen der Mietenden länger bewohnt.
Damit wird deutlich, dass sich das Zukunftsthema Barrierefreiheit direkt auf Vermietbarkeit und Renditechancen auswirkt. Schauen wir uns nun genauer an, welche Gesetze und Normen in der Schweiz für Immobilienverwaltungen entscheidend sind.
Welche gesetzlichen Grundlagen zur Barrierefreiheit gelten für Immobilienverwaltungen in der Schweiz?
In der Schweiz sind Immobilienverwalter:innen verpflichtet, gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit einzuhalten, um Diskriminierung zu vermeiden und Wohnraum für alle zugänglich zu machen. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sind:
- Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG): Es legt fest, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu Bauten und Anlagen haben müssen. Dies betrifft insbesondere öffentliche Gebäude sowie Wohnbauten mit einer gewissen Mindestgrösse.
- SIA-Norm 500: Diese technische Richtlinie beschreibt detailliert, welche baulichen Anforderungen für barrierefreies Wohnen gelten, etwa Türbreiten, Rampen oder die Erreichbarkeit von Wohnräumen.
- Kantonale Vorschriften: Je nach Kanton können zusätzliche Anforderungen bestehen, beispielsweise strengere Vorgaben für den Umbau oder Neubau von Immobilien.
Welche Gebäude sind betroffen?
- Neubauten: Hier müssen die Vorgaben von Anfang an erfüllt sein, um langfristige Nutzungsmöglichkeiten sicherzustellen.
- Bestandsimmobilien: Anpassungen sind erforderlich, wenn sie verhältnismässig sind oder wenn umfassende Sanierungen durchgeführt werden.
- Öffentliche und private Gebäude: Während öffentlich zugängliche Gebäude klare gesetzliche Anforderungen haben, gelten für rein private Wohnanlagen oft weniger strenge Vorschriften – dennoch empfiehlt es sich, frühzeitig Barrierefreiheit einzuplanen.
Handlungsempfehlungen für Immobilienverwalter:innen:
- Bestandsaufnahme durchführen: Welche Immobilien erfüllen bereits die Vorgaben? Wo besteht Anpassungsbedarf?
- Rechtliche Vorgaben prüfen: Welche spezifischen Anforderungen gelten je nach Kanton und Gebäudetyp?
- Planungssicherheit schaffen: Barrierefreiheit in Sanierungs- und Neubauprojekte integrieren, um spätere kostspielige Nachrüstungen zu vermeiden.
- Dokumentation sicherstellen: Alle baulichen Anpassungen und rechtlichen Prüfungen sorgfältig dokumentieren, um im Streitfall abgesichert zu sein.
Diese rechtlichen Anforderungen bilden den Rahmen für jede bauliche oder organisatorische Massnahme. Doch welche konkreten Ansprüche müssen Gebäude und Wohnungen eigentlich erfüllen?
Welche Anforderungen gelten konkret für barrierefreie Wohngebäude und Wohnungen?
Damit Wohnraum für alle zugänglich bleibt, sind bauliche Massnahmen erforderlich, die Menschen mit eingeschränkter Mobilität eine selbstständige Nutzung ermöglichen. Dabei spielen folgende Aspekte eine Rolle:
- Zugänglichkeit: Gebäude müssen über stufenlose Eingänge oder Rampen erreichbar sein. Türöffner oder Gegensprechanlagen sollten auf einer Höhe angebracht sein, die auch aus einem Rollstuhl bedient werden kann.
- Türbreiten: Gemäss SIA-Norm 500 müssen Türen in barrierefreien Wohnungen eine Mindestbreite von 80 cm aufweisen, um Rollstuhlfahrern das Passieren zu erleichtern.
- Schwellenlose Übergänge: Innerhalb der Wohnung sind Stolperfallen wie hohe Türschwellen oder schmale Durchgänge zu vermeiden. Besonders Bäder und Küchen sollten ohne Hindernisse gestaltet sein.
- Barrierefreie Sanitäranlagen: Duschen ohne Absatz, unterfahrbare Waschbecken und Haltegriffe an WC und Dusche sorgen für mehr Sicherheit und Komfort.
- Aufzüge: In Mehrfamilienhäusern mit mehreren Etagen ist ein Aufzug mit ausreichender Kabinengrösse (mind. 110 x 140 cm) notwendig, um eine barrierefreie Erschliessung aller Wohnungen zu gewährleisten.
Praxisbeispiele für Immobilienverwaltungen
Bestandsbauten:
- In älteren Wohngebäuden können Rampen oder Treppenlifte als Alternative zu kostenintensiven Aufzügen dienen.
- Nachrüstungen wie breitere Türen oder schwellenlose Übergänge können oft mit überschaubarem Aufwand umgesetzt werden.
Neubauten:
- Barrierefreie Zugänge, Aufzüge und rollstuhlgerechte Wohnungen sollten von Beginn an in die Planung einfliessen, um spätere Umbauten und Mehrkosten zu vermeiden.
- Smarte Technologien wie automatische Türöffner oder höhenverstellbare Arbeitsflächen in Küchen erhöhen die Nutzbarkeit für alle Bewohner:innen.
Häufige Missverständnisse hinsichtlich der Barrierefreiheit
- „Barrierefreiheit ist nur für Menschen mit Behinderungen relevant“: Tatsächlich profitieren auch ältere Menschen, Familien mit Kinderwagen oder Personen mit temporären Bewegungseinschränkungen von durchdachten Lösungen.
- „Ein paar Rampen reichen aus“: Barrierefreiheit umfasst weit mehr als nur rollstuhlgerechte Eingänge – etwa rutschfeste Böden, ergonomische Lichtschalter oder akustische Signale für Sehbehinderte.
- „Nachrüstungen lassen sich immer problemlos umsetzen“: In vielen Bestandsgebäuden ist eine barrierefreie Nachrüstung nur mit erheblichem Kostenaufwand möglich. Daher lohnt es sich, Barrierefreiheit frühzeitig einzuplanen.
Rechtliche Anforderungen an Barrierefreiheit bei Neubauten und Umbauten
Die rechtlichen Anforderungen unterscheiden sich je nach Bauart:
- Neubauten: Hier gelten die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) und der SIA-Norm 500 vollständig. Barrierefreiheit ist von Anfang an einzuplanen.
- Bestandsgebäude: Umbauten sind nur dann verpflichtend, wenn sie verhältnismässig sind oder wenn eine umfassende Sanierung erfolgt. Einzelfälle werden oft individuell geprüft.
Gesetzlich verpflichtende Umbauten bei Sanierungen:
- Der Zugang zu Hauseingängen und Treppenhäusern muss so angepasst werden, dass keine Hindernisse bestehen.
- Bestehende Sanitäranlagen müssen auf eine barrierefreie Nutzung ausgerichtet werden, sofern dies ohne unverhältnismässige Kosten möglich ist.
- Liftanlagen sind anzupassen, wenn sie im Rahmen einer grossen Renovation ersetzt oder modernisiert werden.
Chancen frühzeitiger Planung bei Neubauten:
- Wer Barrierefreiheit direkt bedenkt, spart später erhebliche Kosten für nachträgliche Anpassungen.
- Immobilien werden für eine breitere Zielgruppe attraktiver und langfristig wertstabiler.
- Förderprogramme können genutzt werden, um zusätzliche finanzielle Belastungen zu minimieren.
Neben den baulichen Anforderungen spielt natürlich auch die effiziente Organisation eine immer grössere Rolle. Welche digitalen Hilfsmittel können dabei unterstützen?
Welche digitalen Hilfsmittel erleichtern Immobilienverwaltungen die Umsetzung der Barrierefreiheit?
Digitale Werkzeuge spielen eine wachsende Rolle, wenn es darum geht, barrierefreie Massnahmen effizient zu planen, umzusetzen und zu verwalten. Moderne Immobiliensoftware unterstützt Verwaltungen dabei, gesetzliche Vorgaben einzuhalten, Prozesse zu optimieren und die Kommunikation mit Mieter:innen sowie Eigentümer:innen zu verbessern.
Zentrale Organisation und Dokumentation für barrierefreie Massnahmen
Eine umfassende Immobilienverwaltungssoftware wie Fairwalter erleichtert die Erfassung und Verwaltung relevanter Daten und unterstützt Sie bei der Umsetzung von Massnahmen zur Barrierefreiheit durch folgende Kernfunktionen:
- Aufgaben- und Fristenmanagement: Planen und überwachen Sie notwendige Prüfungen, Wartungsarbeiten (z.B. für Aufzüge oder automatische Türöffner) und Instandhaltungsmassnahmen, die für die Barrierefreiheit relevant sind. Mit der Aufgabenverwaltung von Fairwalter behalten Sie alle Fristen im Blick, um gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und den Zustand barrierefreier Einrichtungen sicherzustellen.
- Digitale Dokumentenablage: Hinterlegen Sie alle wichtigen Unterlagen zentral und sicher. Dazu gehören beispielsweise Baupläne mit bereits umgesetzten barrierefreien Anpassungen, Gutachten, Korrespondenz mit Behörden oder Handwerker:innen sowie Nachweise über erfolgte Massnahmen oder geplante Umbauten.
- Erfassung relevanter Informationen zu Mietenden und Objekten: Speichern Sie spezifische Informationen zu den Bedürfnissen Ihrer Mieter:innen oder Details zu bereits vorhandenen barrierefreien Ausstattungsmerkmalen direkt beim jeweiligen Objekt oder Mietverhältnis. Dies kann für zukünftige Planungen oder bei Mieter:innenwechseln wertvoll sein.
- Verwaltung von Dienstleistenden, Bauteilen und Schäden: Pflegen Sie eine Datenbank mit Kontaktdaten von spezialisierten Handwerksbetrieben für barrierefreie Umbauten oder Wartungsarbeiten. Erfassen Sie zudem Informationen zu relevanten Bauteilen (z.B. Rampen, Lifte, angepasste Sanitäranlagen), deren Wartungszyklen oder dokumentieren Sie Schäden, die die Barrierefreiheit beeinträchtigen könnten, um Reparaturen zeitnah zu veranlassen.
Wie Fairwalter Sie konkret unterstützt
Fairwalter bietet Ihnen als Lösung für Immobilienverwalter:innen eine solide Basis, um die organisatorischen Aspekte der Barrierefreiheit effizient zu managen:
- Strukturierte Aufgabenverwaltung: Nutzen Sie die integrierte Aufgabenverwaltung, um alle To-dos rund um die Barrierefreiheit – von der Planung der Wartung eines Treppenlifts bis zur Organisation einer Rampe – nachzuverfolgen und Verantwortlichkeiten zuzuweisen.
- Zentrales Dokumentenmanagement: Legen Sie sämtliche Dokumente, die im Kontext der Barrierefreiheit stehen (z.B. Offerten für Umbauten, Protokolle von Begehungen, Garantiescheine für Hilfsmittel), digital ab. So haben Sie jederzeit schnellen Zugriff und können die Nachweisführung erleichtern.
- Detaillierte Objekt- und Mieter:inneninformationen: Halten Sie fest, welche Liegenschaften oder Wohnungen bereits über barrierefreie Merkmale verfügen oder welche spezifischen, von Mieter:innen gemeldeten Bedürfnisse bestehen, um zukünftige Massnahmen besser planen zu können.
- Effiziente Dienstleisterkoordination: Verwalten Sie Ihre Kontakte zu Handwerker:innen und Dienstleistenden, die auf barrierefreies Bauen spezialisiert sind, und hinterlegen Sie relevante Informationen zu Bauteilen oder gemeldeten Schäden direkt in der Software.
Indem Sie die vorhandenen Kernfunktionalitäten von Fairwalter gezielt für die Organisation und Dokumentation von Aspekten der Barrierefreiheit nutzen, können Sie sicherstellen, dass Sie auch in diesem Bereich den Überblick behalten und Ihre administrativen Prozesse effizient gestalten.
Welche Vorteile bietet barrierefreies Wohnen Immobilienverwaltungen langfristig?
Barrierefreiheit bringt nicht nur gesellschaftliche Vorteile, sondern auch wirtschaftliche Chancen für Immobilienverwalter:innen. Die Nachfrage nach altersgerechten und barrierearmen Wohnungen steigt kontinuierlich, und Investitionen in zugängliche Immobilien können langfristig Leerstände reduzieren sowie die Rendite sichern.
Immobilien, die barrierefrei gestaltet sind, sprechen eine breitere Zielgruppe an. Dazu gehören:
- Ältere Menschen, die eine langfristige Wohnperspektive suchen.
- Personen mit eingeschränkter Mobilität, die auf eine gut zugängliche Wohnung angewiesen sind.
- Familien mit Kleinkindern, für die schwellenlose Zugänge, breite Türen und Aufzüge ebenfalls vorteilhaft sind.
Eine grössere Zielgruppe bedeutet mehr potenzielle Mietinteressierte und weniger Leerstände.
Neben einer besseren Vermietbarkeit ergeben sich finanzielle Vorteile durch:
- Höhere Mieter:innenzufriedenheit: Menschen, die sich in ihren Wohnungen wohlfühlen, bleiben länger – was die Fluktuation reduziert.
- Langfristige Rendite: Eine barrierefreie Wohnung bleibt für viele Jahre attraktiv und behält ihren Wert.
- Geringere Umbaukosten: Wer frühzeitig Barrierefreiheit berücksichtigt, spart später teure Anpassungen.
Praxisbeispiele: Wann lohnt sich eine Investition in Barrierefreiheit?
- Neubauprojekte: Barrierefreie Standards lassen sich ohne grosse Zusatzkosten direkt integrieren und erhöhen die Marktchancen.
- Sanierungen: Bei ohnehin geplanten Renovierungen können breitere Türen, stufenlose Eingänge oder barrierefreie Badezimmer wirtschaftlich sinnvoll umgesetzt werden.
- Attraktive Wohnquartiere: Liegenschaften mit guten Zugangswegen, sicheren Gehbereichen und Aufzügen ziehen eine breite Mieter:innenschaft an und fördern die Nachbarschaftsqualität.
Barrierefreiheit ist somit mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie steigert langfristig den Immobilienwert und sichert eine nachhaltige Nutzung der Liegenschaft. Doch was bedeutet das konkret für die rechtliche und organisatorische Umsetzung in der Immobilienverwaltung?
Recht & Organisation: Pflichten bei barrierefreien Immobilien
In der Immobilienverwaltung spielt Barrierefreiheit nicht nur eine gesellschaftliche, sondern auch eine rechtliche Rolle. Verwalter:innen müssen sicherstellen, dass sie gesetzliche Vorgaben einhalten, um Haftungsrisiken zu minimieren und die langfristige Nutzung ihrer Objekte zu gewährleisten.
Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen für barrierefreies Wohnen in der Schweiz sind:
- Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG): Regelt die Verpflichtung zur Beseitigung und Vermeidung von Barrieren in öffentlich zugänglichen Gebäuden.
- SIA-Norm 500: Legt konkrete bauliche Standards für Zugänglichkeit, Bewegungsflächen und technische Anforderungen fest.
- Kantonale Baugesetze: Ergänzen die nationalen Vorgaben und können spezifische Anforderungen für barrierefreies Wohnen enthalten.
Immobilienverwaltungen müssen zudem sicherstellen, dass gesetzliche Mindeststandards eingehalten und barrierefreie Massnahmen klar dokumentiert werden. Dazu gehören:
- Regelmässige Prüfungen von Bestandsimmobilien: Sind alle Zugänge, Türen und sanitären Anlagen barrierefrei nutzbar?
- Dokumentation von Anpassungen und geplanten Umbaumassnahmen: Klare Nachweise helfen, rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.
- Klärung der Zuständigkeiten zwischen Verwaltungen und Eigentümer:innen: Wer trägt die Verantwortung für Umbauten?
Typische Fallstricke: Umbauwünsche und Haftungsfragen
- Umbauwünsche von Mietenden: Ein barrierefreier Umbau in einer Mietwohnung ist nicht immer verpflichtend. Verwaltungen müssen zwischen Zumutbarkeit, Kosten und langfristigem Nutzen abwägen.
- Haftung für fehlende Barrierefreiheit: Wenn in öffentlich zugänglichen Gebäuden Barrieren bestehen, kann eine Verwaltung unter Umständen haftbar gemacht werden.
Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel: „Barrierefreie Immobilien in der Schweiz: Welche Pflichten haben Verwaltungen wirklich?“
Wer sich genauer mit Förderoptionen und den Kosten beschäftigen möchte, findet im nächsten Abschnitt wertvolle Hinweise.
Praxis & Wirtschaftlichkeit: Kostengünstige Barrierefreiheit
Die Umsetzung barrierefreier Massnahmen erfordert eine sorgfältige Planung und finanzielle Kalkulation. Immobilienverwalter:innen können jedoch gezielt Fördermittel und steuerliche Anreize nutzen, um die Kosten für Umbauten zu reduzieren und langfristig wirtschaftliche Vorteile zu sichern.
Förderprogramme und steuerliche Vergünstigungen in der Schweiz
- Kantonale und kommunale Förderprogramme: Einige Kantone unterstützen den barrierefreien Umbau von Wohn- und Geschäftsgebäuden durch finanzielle Zuschüsse oder Steuererleichterungen.
- Subventionen für altersgerechtes Wohnen: Verschiedene Institutionen fördern Massnahmen zur Barrierefreiheit, insbesondere wenn sie auf die Bedürfnisse älterer oder beeinträchtigter Menschen ausgerichtet sind.
- Steuerliche Absetzbarkeit: Investitionen in barrierefreie Umbauten können in bestimmten Fällen als werterhaltende Kosten steuerlich geltend gemacht werden.
Schritt-für-Schritt-Plan zur Umsetzung
- Bestandsaufnahme: Analyse bestehender Barrieren durch Fachpersonen oder interne Prüfungen.
- Planung von Massnahmen: Definition der notwendigen Anpassungen (z. B. schwellenlose Zugänge, Liftinstallation, rollstuhlgerechte Sanitäranlagen).
- Kostenkalkulation und Fördermöglichkeiten prüfen: Abklärung, welche finanziellen Unterstützungen infrage kommen.
- Einholen von Offerten und Ausschreibungen: Zusammenarbeit mit spezialisierten Unternehmen für barrierefreies Bauen.
- Umsetzung und Dokumentation: Durchführung der Umbauten mit regelmässigen Kontrollen und rechtssicheren Nachweisen.
- Langfristige Wartung und Optimierung: Regelmässige Überprüfung der Barrierefreiheit und Anpassungen nach aktuellen Normen.
Weitere Informationen zur Finanzierung und Planung finden Sie im Artikel: „Barrierefreiheit kostengünstig umsetzen: Förderungen, Umbauplan und langfristige Rendite“.
Sobald die baulichen und finanziellen Aspekte geklärt sind, stellt sich die Frage, wie man barrierefreie Immobilien erfolgreich vermarktet.
Vermarktung & Marktpotenzial: Erfolgreich barrierefrei vermarkten
Barrierefreie Immobilien sprechen eine breite Zielgruppe an und bieten für Verwalter:innen langfristige Vorteile. Neben Senioren bzw. Sensorinnen und Personen mit eingeschränkter Mobilität interessieren sich auch Familien sowie Menschen, die komfortables und zukunftssicheres Wohnen bevorzugen, für solche Objekte.
Marktpotenzial und Zielgruppen
- Ältere Menschen: Mit dem demografischen Wandel steigt der Bedarf an altersgerechten Wohnungen mit barrierefreiem Zugang.
- Menschen mit Einschränkungen: Personen mit Mobilitätseinschränkungen, Seh- oder Hörbehinderungen suchen gezielt nach angepassten Wohnlösungen.
- Familien mit Kindern: Breite Türen, schwellenlose Übergänge und geräumige Aufzüge erleichtern den Alltag auch für junge Familien mit Kinderwagen.
- Zukunftsorientierte Mieter:innen: Viele Menschen möchten sich bereits frühzeitig auf ein komfortables Wohnen im Alter vorbereiten.
Erfolgreiche Vermarktungsstrategien
- Zielgruppenorientierte Inserate: Klare Kennzeichnung der barrierefreien Merkmale in Wohnungsinseraten (z. B. „rollstuhlgerecht“, „stufenloser Zugang“).
- Spezialisierte Online-Portale nutzen: Plattformen wie Procap bieten gezielte Vermittlung von barrierefreien Miet- und Eigentumswohnungen.
- Professionelle Immobilienfotografie: Detaillierte Bilder und virtuelle Rundgänge helfen Interessierten, sich ein genaues Bild der Wohnung zu machen.
- Kooperation mit Fachstellen und Verbänden: Zusammenarbeit mit Seniorenverbänden, Sozialdiensten oder Behindertenorganisationen, um gezielt potenzielle Mieter:innen zu erreichen.
- Transparente Kommunikation: Klare Angaben zur Zugänglichkeit, Ausstattung und möglichen Anpassungen erleichtern Interessierten die Entscheidung.
Mehr detaillierte Tipps und Praxisbeispiele finden Sie im Artikel: „So vermarkten Sie barrierefreie Wohnungen erfolgreich: Tipps für Immobilienverwaltungen“.
Wer seine Immobilien erfolgreich an die richtigen Zielgruppen vermitteln will, sollte Barrierefreiheit nicht nur als gesetzliche Pflicht sehen, sondern als langfristige Marktchance.
Fazit: Warum Immobilienverwaltungen Barrierefreiheit jetzt priorisieren sollten
Barrierefreies Wohnen ist längst kein Nischenthema mehr – gesetzliche Vorgaben, wirtschaftliche Vorteile und gesellschaftliche Entwicklungen machen es zu einem zentralen Aspekt der Immobilienverwaltung. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) sowie die SIA-Normen setzen klare Standards, die für Neubauten und in bestimmten Fällen auch für Bestandsimmobilien gelten. Eine vorausschauende Umsetzung schützt Verwaltungen vor Haftungsrisiken und sichert langfristig die Wertstabilität der Objekte.
Auch aus wirtschaftlicher Sicht lohnt sich die Investition: Ein barrierefreies Wohnangebot erhöht die Vermietbarkeit, erschliesst neue Zielgruppen und senkt langfristig die Kosten für aufwendige Nachrüstungen. Digitale Lösungen für Immobilienverwalter:innen dabei, Planung, Kommunikation und Dokumentation effizient umzusetzen.
Wer sich frühzeitig mit barrierefreien Wohnkonzepten befasst, verschafft sich nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern steigert auch die Attraktivität der verwalteten Objekte. Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um Massnahmen gezielt zu planen und umzus
Samuel Baumgartner verfügt über eine vielseitige berufliche Laufbahn. Nach seiner kaufmännischen Ausbildung entwickelte er seine Vielseitigkeit und Anpassungsfähigkeit in verschiedenen Positionen. Neben diversen Weiterbildungen in der Immobilienbranche erwarb er einen Bachelorabschluss in Business Communications an der HWZ Hochschule für Wirtschaft Zürich und vertiefte sein Wissen im Bereich Change Management. Seine Erfahrungen erstrecken sich über die Software- und Immobilienbranche, wo er als Leiter Marketing und Verkauf bei W&W Immo Informatik AG den Marktauftritt neu gestalte und mit seinem Team erfolgreiche Verkaufsstrategien entwickelte. Aktuell ist Samuel Baumgartner CEO von Fairwalter.