Der Mietvertrag für Untermiete, Solidarmiete und Mitmiete: Was gibt es zu beachten?

Sie fragen sich, worauf Sie im Mietvertrag bei Untermiete, Solidarmiete und Mitmiete achten müssen? Hier erfahren Sie es!

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Nicht selten kommt es vor, dass sich mehrere Parteien ein Mietobjekt teilen, z.B. eheliche Hausgemeinschaften, klassische Wohngemeinschaften oder Lebensgemeinschaften. Doch was gilt es zu beachten, wenn ein Mietobjekt von mehreren Personen genutzt wird? Und welche Regelungen gibt es bei der Untermiete?

Solidarmiete, Mitmiete und Untermiete – was ist der Unterschied? Bei der Solidarmiete unterschreiben alle Mieter den Vertrag gemeinsam und haften gemeinsam für die gesamte Miete. Bei der Mitmiete unterschreibt jeder Mieter den Vertrag einzeln und ist nur für seinen Anteil an der Miete verantwortlich. Bei der Untermiete vermietet der Hauptmieter einen Teil seiner Wohnung an einen Untermieter, während er selbst den Mietvertrag mit dem Vermieter hat.

Im Folgenden haben wir sämtliche Informationen und die Vor- und Nachteile von Untermiete, Solidarmiete und Mitmiete zusammengefasst.

Was ist der Unterschied zwischen Solidarmiete, Mitmiete und Untermiete?

Die Unterschiede zwischen Solidarmiete, Mitmiete und Untermiete liegen in der Beziehung zwischen den Mieter:innen sowie dem oder der Vermieter:in und in der jeweiligen Verantwortlichkeit für die Miete und die Wahrung der Mieterrechte und -pflichten.

  • Solidarmiete: Bei einem Solidarmietvertrag sind alle Mieter:innen gemeinsam gegenüber dem bzw. der Vermieter:in verantwortlich. Das bedeutet, dass jede:r Mieter:in gesamtschuldnerisch haftet, d.h. der oder die Vermieter:in kann die gesamte Miete von jedem beliebigen Mieter verlangen. Bei einem Auszug eines Mieters muss der Vertrag in der Regel gekündigt und ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.
  • Mitmiete: Bei der Mitmiete sind mehrere Personen Mieter:innen der gleichen Wohnung, jedoch ohne gesamtschuldnerische Haftung. Jede:r Mieter:in ist nur für seinen Anteil an der Miete verantwortlich. Der oder die Vermieter:in muss jede:n Mieter:in einzeln kündigen.
  • Untermiete: Bei der Untermiete vermietet der oder die Hauptmieter:in einen Teil oder die gesamte Wohnung an einen oder mehrere Untermieter:innen. Der oder die Hauptmieter:in bleibt weiterhin Vertragspartner:in des Vermieters beziehungsweise der Vermieterin und trägt somit das volle Risiko. Er oder sie ist verantwortlich für die Weitergabe der Miete und für jegliche Schäden oder Verstösse gegen den Mietvertrag durch den oder die Untermieter:in.

Bitte beachten Sie, dass in der Schweiz für die Untermiete die Zustimmung des Vermieters beziehungsweise der Vermieterin benötigt wird und der oder die Hauptmieter:in den Untermietzins nicht wesentlich höher als den eigenen Mietzins festlegen darf. Ebenso hat der oder die Hauptmieter:in gegenüber den Untermieter:innen die Pflichten eines Vermieters beziehungsweise einer Vermieterin.

Solidarmiete: Vor- und Nachteile sowie Rechte und Pflichten

Die Solidarmiete ist eine häufig genutzte Form des Mietvertrages, insbesondere in Wohngemeinschaften. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass alle Mieter:innen gemeinsam gegenüber dem oder der Vermieter:in verantwortlich sind.

Rechte

  • Jede:r Mieter:in hat das Recht, die gesamte Wohnung zu nutzen.
  • Jede:r Mieter:in kann Mängel geltend machen und die Miete mindern, sofern gerechtfertigt.
  • Jede:r Mieter:in kann gegen Kündigungen und andere Massnahmen des Vermieters bzw. der Vermieterin rechtliche Schritte einleiten.

Pflichten

  • Alle Mieter:innen sind gemeinsam für die Zahlung der Miete und der Nebenkosten verantwortlich, das bedeutet, dass alle Mieter:innen im Falle eines Zahlungsverzugs gesamtschuldnerisch haften.
  • Jede:r Mieter:in ist für Schäden verantwortlich, die in der Wohnung entstehen, auch wenn er oder sie diese nicht verursacht hat.
  • Alle Mieter:innen müssen den Mietvertrag gemeinsam kündigen, um aus dem Vertrag auszusteigen.

Vorteile

  • Da alle Mieter:innen gemeinsam verantwortlich sind, kann dies die Chance erhöhen, eine Wohnung zu mieten, insbesondere wenn einzelne Mieter:innen über eine geringe Bonität verfügen.
  • Es fördert das Zusammenleben und die gemeinsame Verantwortung für die Wohnung.

Nachteile

  • Die gesamtschuldnerische Haftung kann dazu führen, dass ein:e Mieter:in für die gesamte Miete haftet, wenn die anderen Mieter:innen ihre Mietanteile nicht zahlen.
  • Im Falle eines Auszugs eines Mieters bzw. einer Mieterin muss der Vertrag in der Regel gekündigt und ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Dies kann zu Konflikten oder Unannehmlichkeiten führen.
  • Konflikte können entstehen, wenn ein:e Mieter:in ausziehen möchte, die anderen Mieter:innen aber nicht einverstanden sind.

Die Solidarmiete erfordert also ein hohes Mass an Vertrauen und Kooperation zwischen den Mietern und Mieterinnen. Es ist wichtig, klare Vereinbarungen über die Aufteilung der Miete, die Verantwortlichkeiten und das Vorgehen bei Auszug eines Mieters oder einer Mieterin zu treffen.

Der Mietvertrag für Untermiete, Solidarmiete Mitmiete: Was gibt es zu beachten? Vertrag unterzeichnen

Mitmiete: Vor- und Nachteile sowie Rechte und Pflichten

Bei der Mitmiete sind mehrere Personen Mieter:innen der gleichen Wohnung, jedoch ohne gesamtschuldnerische Haftung. Jede:r Mieter:in ist nur für den eigenen Anteil an der Miete verantwortlich.

Rechte

  • Jede:r Mieter:in hat das Recht, die gesamte Wohnung zu nutzen.
  • Jede:r Mieter:in kann Mängel geltend machen und die Miete mindern, sofern gerechtfertigt.
  • Jede:r Mieter:in kann gegen Kündigungen und andere Massnahmen des Vermieters oder der Vermieterin rechtliche Schritte einleiten.

Pflichten

  • Jede:r Mieter:in ist für die Zahlung seines oder ihres Anteils an der Miete und den Nebenkosten verantwortlich. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist jede:r Mieter:in für sich selbst verantwortlich.
  • Jede:r Mieter:in ist für Schäden verantwortlich, die in seinem oder ihrem Zimmer oder durch sein Verschulden entstehen.
  • Jede:r Mieter:in kann den Mietvertrag individuell kündigen, ohne dass dies Auswirkungen auf die anderen Mieter:innen hat.

Vorteile

  • Die individuelle Haftung begrenzt das Risiko jedes Mieters und jeder Mieterin, für die gesamte Miete aufkommen zu müssen, wenn andere Mieter:innen ihren Anteil nicht zahlen.
  • Ein:e Mieter:in kann seinen oder ihren Mietvertrag kündigen, ohne dass dies die anderen Mieter:innen betrifft.
  • Es ist leichter, eine:n neue:n Mitmieter:in aufzunehmen, wenn ein:e Mieter:in auszieht, da kein neuer Mietvertrag mit dem oder der Vermieter:in abgeschlossen werden muss.

Nachteile

  • Der oder die Vermieter:in kann die Miete und die Nebenkosten für jede:n Mieter:in einzeln erhöhen.
  • Der oder die Vermieter:in kann jede:n Mieter:in einzeln kündigen, was die Stabilität der Wohngemeinschaft gefährden kann.
  • Konflikte können entstehen, wenn die Mieter:innen unterschiedliche Auffassungen über die Nutzung der gemeinsamen Räume haben.

Wie bei der Solidarmiete ist auch bei der Mitmiete eine klare Absprache über die Nutzung der Wohnung und die Aufteilung der Kosten wichtig. Im Gegensatz zur Solidarmiete bietet die Mitmiete jedoch mehr Flexibilität und weniger finanzielles Risiko für den Einzelnen.

Untermiete: Vor- und Nachteile sowie Rechte und Pflichten

Bei der Untermiete vermietet der oder die Hauptmieter:in einen Teil oder die gesamte Wohnung an einen oder mehrere Untermieter:innen. Hier sind die Rechte und Pflichten sowie Vor- und Nachteile der Untermiete:

Rechte

  • Der oder die Untermieter:in hat das Recht, den gemieteten Teil der Wohnung zu nutzen.
  • Der oder die Untermieter:in kann Mängel geltend machen und die Miete mindern, sofern gerechtfertigt.
  • Der oder die Untermieter:in kann gegen Kündigungen und andere Massnahmen des Hauptmieters oder der Hauptmieterin rechtliche Schritte einleiten.

Pflichten

  • Der oder die Untermieter:in ist für die Zahlung der Miete an den oder die Hauptmieter:in verantwortlich.
  • Der oder die Untermieter:in ist für Schäden verantwortlich, die durch eigenes Verschulden entstehen.
  • Der oder die Hauptmieter:in bleibt gegenüber dem oder der Vermieter:in verantwortlich für die gesamte Miete und etwaige Schäden an der Wohnung.

Vorteile

  • Untervermietung kann eine gute Option sein, wenn der oder die Hauptmieter:in für eine bestimmte Zeit abwesend ist (z.B. wegen eines Auslandsaufenthalts) und die Wohnung nicht leer stehen lassen möchte.
  • Der oder die Hauptmieter:in kann durch Untervermietung einen Teil der Mietkosten decken.

Nachteile

  • Der oder die Hauptmieter:in trägt das volle Risiko, wenn der oder die Untermieter:in die Miete nicht zahlt oder Schäden verursacht.
  • Der oder die Hauptmieter:in muss die Zustimmung des Vermieters oder der Vermieterin zur Untervermietung einholen und darf den Untermietzins nicht wesentlich höher als den eigenen Mietzins festlegen.
  • Bei Problemen zwischen Hauptmieter:in und Untermieter:in kann es schwieriger sein, eine Lösung zu finden, da der oder die Vermieter:in nicht direkt involviert ist.

Insgesamt erfordert die Untervermietung eine sorgfältige Auswahl der Untermieter:innen und eine klare Kommunikation der Bedingungen der Untermiete. Es ist wichtig, dass der oder die Hauptmieter:in seine Pflichten gegenüber dem oder der Vermieter:in und dem oder der Untermieter:in versteht und erfüllt.

Was muss beim Aufsetzen des Mietvertrages beachtet werden?

Bei der Gestaltung eines Mietvertrags, unabhängig davon, ob es sich um eine Solidarmiete, Mitmiete oder Untermiete handelt, ist es wichtig, alle wesentlichen Punkte zu klären und diese schriftlich festzuhalten. Hier sind einige Punkte, die Sie bei der Erstellung eines Mietvertrags für jede Art von Mietverhältnis beachten sollten:

Solidarmiete

  • Es sollte klar sein, dass alle Mieter:innen gemeinsam und gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Miete und der Nebenkosten verantwortlich sind.
  • Die Namen aller Mieter:innen sollten im Vertrag aufgeführt sein.
  • Es sollte eine Regelung für den Fall des Auszugs eines Mieters oder einer Mieterin geben, da der Vertrag normalerweise von allen Mieter:innen gemeinsam gekündigt werden muss.
  • Die Kaution wird in der Regel von allen Mieter:innen getragen und daher prozentual auf die Anzahl der Mieter:innen aufgeteilt. Nach Absprache können andere Vereinbarungen getroffen werden.

Mitmiete

  • Die Mietanteile und die Nebenkosten sollten klar aufgeschlüsselt sein.
  • Die individuellen Kündigungsbedingungen sollten deutlich angegeben werden.
  • Jede:r Mieter:in sollte einzeln im Mietvertrag aufgeführt werden.
  • In der Regel zahlt jede:r Mieter:in einen Anteil der Kaution.

Untermiete

  • Der oder die Hauptmieter:in muss sicherstellen, dass er oder sie die Zustimmung des Vermieters beziehungsweise der Vermieterin zur Untervermietung hat.
  • Der oder die Untermieter:in sollte im Mietvertrag angeben, welchen Teil der Wohnung er oder sie mieten wird und wie die Nutzung der gemeinsamen Räume geregelt ist.
  • Die Miete und die Nebenkosten sollten klar definiert sein. Der oder die Hauptmieter:in darf den Untermietzins nicht wesentlich höher als seinen eigenen Mietzins festlegen.
  • Die Kaution der Wohnung zahlt der oder die Hauptmieterin, wohingegen der oder die Untermieter:in nicht selten eine weitere Kaution an den oder die Hauptmieter:in zahlt.

Damit Sie stets einen Überblick über die wichtigsten Inhalte und einen sinnvollen Aufbau der Mietverträge haben, bietet Fairwalter eine hilfreiche und frei zugängliche Checkliste rund um das Thema Vermietung an.

Der Mietvertrag für Untermiete, Solidarmiete Mitmiete: Was gibt es zu beachten?

FAQ zum Thema: Mietvertrag, Untermiete, Solidarmiete

Hat der oder die Vermieter:in das Recht, die Untervermietung einer Wohnung zu verbieten?

Ja, der oder die Vermieter:in darf die Untervermietung der Wohnung verbieten, wenn er berechtigte Gründe dafür hat. Der oder die Mieter:in muss grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters oder der Vermieterin einholen, bevor er oder sie einen Teil oder die gesamte Wohnung untervermietet. Der oder die Vermieter:in kann die Untervermietung ablehnen, wenn er beispielsweise berechtigte Bedenken hinsichtlich des Untermieters oder der Untermieterin hat oder wenn die Untervermietung zu einer Überbelegung der Wohnung führen würde. Es ist immer ratsam, die Erlaubnis zur Untervermietung schriftlich einzuholen.

Müssen alle Entscheidungen gemeinsam getroffen werden?

In der Regel ja. Bei dringlichen Angelegenheiten, wie zum Beispiel bei Mängeln, darf eine Person auch ohne Absprache handeln, sollte die übrigen Mitglieder jedoch zeitnah um Zustimmung bitten und gegebenenfalls eine Vollmacht nachreichen.

Kann ein WG-Mitglied aus dem Mietvertrag aussteigen?

Wurde der Mietvertrag von mehreren Mitgliedern unterzeichnet, so kann dieser auch nur von allen gemeinsam gekündigt werden. Dass ein:e Mieter:in einzeln vom Vertrag zurücktritt, ist so einfach nicht möglich. Nach Absprache und Einreichen des Einverständnisses aller Beteiligten kann der Ausstieg eines Mitglieds funktionieren.

Kann ein WG-Mitglied den Mietvertrag auf seinen Namen abändern lassen?

Selbst wenn alle Mitglieder damit einverstanden sind, kann der oder die Vermieter:in den Wunsch ablehnen. Stimmt der oder die Vermieter:in zu, ist er oder sie jedoch berechtigt, den Anfangsmietzins zu erhöhen.

Wie lange darf die Untermiete andauern?

Bei der Untermiete gibt es kein Zeitlimit, wodurch auch eine mehrjährige Untermiete durchaus rechtens ist. Der oder die Hauptmieter:in muss jedoch die Absicht haben, in die Wohnung zurückkehren zu wollen.

Muss der oder die Untermieter:in ausziehen, wenn das ursprüngliche Mietverhältnis zwischen Vermieter:in und Hauptmieter:in endet?

Durch die Beendigung des Mietverhältnisses zwischen Hauptmieter:in und Vermieter:in endet automatisch auch das Untermietverhältnis.

Bestehen gesonderte Regeln, wenn ein:e Lebenspartner:in einzieht?

Ja, es gibt besondere Regelungen, wenn ein:e Lebenspartner:in einzieht. In der Schweiz wird das Einziehen eines Lebenspartners beziehungsweise einer Lebenspartnerin nicht als Untermiete betrachtet, sondern als Konkubinat. In diesem Fall ist in der Regel keine Erlaubnis des Vermieters oder der Vermieterin erforderlich. Es ist jedoch immer ratsam, den oder die Vermieter:in über die Änderung zu informieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass wenn ein:e Lebenspartner:in in die Wohnung einzieht, er oder sie nicht automatisch Vertragspartei des Mietvertrags wird. Der oder die ursprüngliche Mieter:in bleibt weiterhin allein für die Miete und die Erfüllung des Mietvertrags verantwortlich. Auch im Falle einer Kündigung entscheidet der oder die Mieter:in allein. Wird der oder die Lebenspartner:in hingegen in den Mietvertrag aufgenommen, muss gemeinsam gekündigt werden.

Fazit

Die Unterscheidung zwischen Solidarmiete, Mitmiete und Untermiete ist von Bedeutung, da die Rechte, Pflichten und Risiken für die Mieter:innen variieren. Bei der Solidarmiete haften alle Mieter:innen gesamtschuldnerisch, während bei der Mitmiete jede:r Mieter:in nur für seinen Anteil haftet. Bei der Untermiete ist der oder die Hauptmieter:in für die gesamte Miete verantwortlich. Bei der Ausgestaltung des Mietvertrags ist es wichtig, alle wesentlichen Punkte zu klären und die Zahlung der Kaution sowie mögliche Zahlungsverzüge zu regeln.

Bei Untermiete und Einzug eines Lebenspartners oder einer Lebenspartnerin gelten besondere Regeln, die ebenfalls zu beachten sind. Im Falle einer Kündigung sind die spezifischen Bedingungen des Mietvertrags und die Art des Mietverhältnisses entscheidend.

Bezüglich der Gestaltung eines Mietvertrags finden Sie bei Fairwalter hilfreiche Checklisten, damit Sie keine Punkte übersehen.

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