Referenzzinssatz 2026 Schweiz: Aktueller Stand, Prognose & Auswirkungen für Verwalter

1,25 % – bestätigt am 02.03.2026. Wann ändert sich der Referenzzinssatz 2026? Prognose, Schwellenwerte & was Verwalter jetzt mit ihren Mietverträgen tun sollten

13 Min. Lesezeit

Zuletzt aktualisiert am Apr 13, 2026

Der aktuelle Referenzzinssatz Miete Schweiz beträgt 1,25 % – bestätigt vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am 02.03.2026. Damit wurde der Satz zum dritten Mal in Folge unverändert publiziert. Für Verwalter ist entscheidend, welcher Referenzzinssatz im jeweiligen Mietvertrag als Basis gilt: Wer Altverträge auf Basis 1,50 % oder 1,75 % im Portfolio hat, muss aktiv werden und Senkungsansprüche prüfen. Wer Verträge auf Basis 1,25 % verwaltet, hat aktuell keinen Handlungsbedarf.

Wichtig zu wissen: Der Referenzzinssatz folgt dem SNB-Leitzins mit deutlicher Verzögerung – eine SNB-Senkung bedeutet nicht automatisch eine Änderung. Neben den Schwellenwerten für eine erneute Änderung sind vor allem die Fristen und Formvorschriften bei einer allfälligen Mietzinsanpassung entscheidend. Aktuelle Prognosen deuten auf Stabilität im Jahr 2026 hin, ein Szenariowechsel bleibt aber möglich. Verwalter sollten deshalb jetzt ihre Vertragsbestände systematisch prüfen.

Aktueller Referenzzinssatz Schweiz – Stand März 2026

Das Bundesamt für Wohnungswesen publiziert den hypothekarischen Referenzzinssatz vierteljährlich. Die Berechnungsgrundlage bildet der volumengewichtete Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen, der kaufmännisch auf ein Viertelprozent gerundet wird. Der BWO Referenzzinssatz ist damit ein statistisch ermittelter Wert, der den tatsächlichen Hypothekarmarkt abbildet und sich von politischen Leitzinsentscheidungen unterscheidet.

Jede Änderung dieses Satzes hat unmittelbare Auswirkungen auf bestehende Mietverträge: Bei einer Senkung können Mieter eine Mietzinsreduktion verlangen, bei einer Erhöhung können Vermieter den Mietzins anpassen. Die Referenzzinssatz Schweiz Entwicklung der vergangenen Jahre sowie die aktuellen Schwellenwerte, die eine Änderung auslösen würden, werden in den folgenden Abschnitten vertieft. Die effiziente Verwaltung bestehender Mietverträge ist dabei eine zentrale Aufgabe jeder professionellen Immobilienverwaltung.

1,25 % – bereits dritte Bestätigung ohne Veränderung

Am 02.03.2026 publizierte das BWO den aktuellen Referenzzinssatz Miete Schweiz erneut mit 1,25 % – unverändert zum Vorquartal. Damit wurde der Satz zum dritten Mal in Folge bestätigt, ohne dass eine Anpassung vorgenommen wurde. Die erstmalige Festsetzung auf 1,25 % erfolgte im September 2024. Alle aktuellen Werte sind auf der offiziellen BWO-Webseite abrufbar.

Die Referenzzinssatz Tabelle unten zeigt die Entwicklung der letzten Änderungen. Sie verdeutlicht, dass die jahrelange Abwärtsbewegung des Referenzzinssatzes, die seit seiner Einführung im Jahr 2008 das Bild prägte, durch die Zinswende 2022/2023 erstmals unterbrochen wurde – bevor der Satz anschliessend wieder sank. Die folgende Übersicht bildet die fünf jüngsten Änderungsschritte ab:

Datum Referenzzinssatz Veränderung
01.06.2023 1,50 % +0,25 Pp.
01.09.2023 1,75 % +0,25 Pp.
01.12.2023 1,75 % ±0,00 Pp.
01.06.2024 1,50 % –0,25 Pp.
01.09.2024 1,25 % –0,25 Pp.

Quelle: BWO (bwo.admin.ch). Die exakten Daten und Daten allfälliger zwischenzeitlicher Bestätigungen sind vor Publikation mit der BWO-Webseite abzugleichen.

Schwellenwerte – wann ändert sich der Satz?

Der Referenzzinssatz basiert auf dem Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen, der vom BWO vierteljährlich erhoben und kaufmännisch auf ein Viertelprozent gerundet wird. Eine Änderung des Referenzzinssatzes erfolgt erst dann, wenn der zugrundeliegende Durchschnittszinssatz einen definierten Schwellenwert über- oder unterschreitet. Die Referenzzinssatz Entwicklung hängt damit direkt von der Dynamik im Hypothekarmarkt ab, nicht allein von einzelnen Leitzinsentscheiden.

Bei einem aktuellen Referenzzinssatz von 1,25 % gelten folgende Schwellenwerte für eine Änderung: Eine Senkung auf 1,00 % würde eintreten, wenn der Durchschnittszinssatz unter 1,13 % fällt. Eine Erhöhung auf 1,50 % würde eintreten, wenn der Durchschnittszinssatz über 1,37 % steigt. Der Durchschnittszinssatz liegt derzeit bei ca. 1,32–1,33 % und bewegt sich damit nahe der oberen Grenze des aktuellen Korridors, jedoch noch innerhalb des stabilen Bereichs. Die jeweils aktuellen Werte sind der SNB-Statistik zu entnehmen. Verwalter, die den genauen Abstand zu den Schwellenwerten für ihre Planungsgrundlage benötigen, sollten diese Werte regelmässig prüfen.

Referenzzinssatz Prognose 2026 – Was Banken erwarten

Die Referenzzinssatz Schweiz Prognose 2026 ist für Immobilienverwalter weit mehr als eine akademische Frage: Sie bestimmt, ob im laufenden Jahr weitere Mietzinsanpassungen nötig werden und wie der Vertragsbestand entsprechend vorbereitet werden muss. Der Referenzzinssatz hängt dabei nicht direkt am SNB-Leitzins, sondern reagiert auf Veränderungen im Hypothekarmarkt, die sich aus den Leitzinsentscheiden der Nationalbank erst mit zeitlicher Verzögerung ergeben.

Dreidimensionale Grafik eines steigenden Aktiencharts über einer Schweizer Landkarte für das Jahr 2026

Drei Faktoren beeinflussen die weitere Entwicklung massgeblich: erstens die künftigen SNB-Leitzinsentscheidungen, die den allgemeinen Zinstrend vorgeben; zweitens die Verschiebung zwischen Festhypotheken und SARON-Hypotheken im Markt, da letztere den Durchschnittszinssatz direkter beeinflussen; drittens das Volumen auslaufender Altfesthypotheken, die bei der Erneuerung zu veränderten Zinssätzen abgeschlossen werden. Diese drei Einflussgrössen zusammen bestimmen, ob der Referenzzinssatz stabil bleibt, sinkt oder steigt.

Konsens der Analysten: Stabilität dominiert

Die Mehrheit der Banken und Prognoseinstitute geht davon aus, dass der Referenzzinssatz Schweiz 2026 bei 1,25 % verbleiben wird. Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) sieht das Stabilitätsszenario als dominant an und erwartet nach dem Rückgang auf 1,25 % vorerst keine weiteren Änderungen, da langfristige Hypothekarzinsen wenig Aufwärtsdruck zeigen. Raiffeisen-Chefökonom Fredy Hasenmaile rechnet ebenfalls mit einer stabilen Phase und hält einen Anstieg frühestens für 2027 realistisch, falls die SNB die Leitzinsen wieder signifikant erhöht.

Die Begründung für dieses Stabilitätsszenario stützt sich auf mehrere Faktoren. Der Durchschnittszinssatz bewegt sich bei ca. 1,32–1,33 % und damit zwar näher an der oberen Schwelle von 1,37 % als an der unteren Schwelle von 1,13 %, jedoch ohne klaren Aufwärtstrend. Auslaufende Altfesthypotheken mit höheren Zinssätzen drücken den Durchschnitt nur graduell nach unten, ohne einen abrupten Rückgang auszulösen. Die SNB signalisiert unterdessen eine moderate Zinspolitik ohne deutliche Richtungsänderung, was den Spielraum für grosse Bewegungen beim Referenzzinssatz eng hält.

Szenario-Box – Drei mögliche Entwicklungen 2026

Trotz des klaren Analystenkonsens zugunsten der Stabilität lassen sich alternative Entwicklungen nicht vollständig ausschliessen. Für Verwalter relevant sind drei konkrete Szenarien: Stabilität, Senkung und Erhöhung.

Szenario Auslöser Einschätzung Konsequenz für Verwalter
Stabilität: 1,25 % bleibt Durchschnittszinssatz verharrt zwischen 1,13 % und 1,37 %; SNB senkt Leitzins nicht weiter oder nur moderat Wahrscheinlichstes Szenario laut Analystenkonsens Kein Handlungsbedarf für neue Anpassungen; bestehende Senkungsansprüche aus Altverträgen bleiben gültig
Senkung auf 1,00 % SNB senkt Leitzins deutlich; SARON-Hypotheken sinken; Durchschnittszinssatz unterschreitet 1,13 % Möglich, aber erst bei signifikantem Zinsrückgang Erneuter Senkungsanspruch für Mieter mit Verträgen auf Basis 1,25 %; erheblicher administrativer Aufwand für Verwalter
Erhöhung auf 1,50 % Inflationsanstieg; SNB erhöht Leitzins; Durchschnittszinssatz überschreitet 1,37 % Derzeit unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen Vermieter können Mietzinserhöhung geltend machen; Formvorschriften und Fristen zwingend einhalten

Das Stabilitätsszenario bildet damit die realistische Ausgangsbasis für alle folgenden Handlungsempfehlungen. Verwalter gewinnen damit Zeit, ihre Vertragsbestände geordnet zu prüfen und Prozesse für künftige Änderungen vorzubereiten.

Was bedeutet 1,25 % konkret für Ihre Mietverträge?

Die Auswirkungen des aktuellen Referenzzinssatzes von 1,25 % hängen vollständig davon ab, welcher Referenzzinssatz im jeweiligen Mietvertrag als Basis festgehalten ist. Grundsätzlich lassen sich drei Kategorien unterscheiden: Altverträge auf Basis 1,50 % oder höher, bei denen ein Senkungsanspruch besteht und die Mietzinsanpassung zu berechnen ist; Verträge auf Basis 1,25 %, bei denen kein akuter Handlungsbedarf besteht; sowie Neuverträge, die seit September 2025 abgeschlossen wurden und bei denen 1,25 % bereits als Ausgangsbasis gilt. Wer den Referenzzinssatz Miete korrekt berechnen will, muss zunächst den vertraglich massgeblichen Referenzzinssatz kennen. Ausführliche Grundlagen zur Mietzinsgestaltung in der Schweiz finden sich im entsprechenden Beitrag.

Für Verwalter mit grossen Portfolios bedeutet dies: Hunderte von Mietverträgen müssen auf den jeweils massgeblichen Referenzzinssatz geprüft werden. Wer diese Überprüfung versäumt oder verzögert, riskiert Nachforderungen durch Mieter oder Schlichtungsverfahren. Neben der inhaltlichen Berechnung sind dabei die Fristen, die Formvorschriften und der Einsatz des amtlich genehmigten Formulars entscheidend für die Rechtsgültigkeit jeder Anpassung.

Altverträge auf Basis 1,5 % oder höher – Senkungsanspruch prüfen

Mieter haben bei einer Senkung des Referenzzinssatzes einen gesetzlichen Anspruch auf Mietzinsreduktion, verankert in Art. 270a OR (fedlex.admin.ch). Als Faustregel gilt: Pro Viertelprozentpunkt Senkung des Referenzzinssatzes ergibt sich eine Mietzinsreduktion von ca. 2,91 % (bei Referenzzinssätzen unter 5 %). Für die genaue Berechnung dient der Mietzinsrechner des Hauseigentümerverbands (HEV) als etablierte Referenz. Wer den HEV Referenzzinssatz-Rechner nutzt, erhält eine belastbare Grundlage für die Anpassungsberechnung.

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Grössenordnung: Bei einem Mietvertrag mit Referenzzinssatz-Basis 1,50 % und einer Nettomiete von CHF 2'000 ergibt die aktuelle Senkung um 0,25 Pp. eine Reduktion von 2,91 % – das entspricht CHF 58.20 pro Monat weniger. Liegt die Vertragsbasis hingegen bei 1,75 %, verdoppelt sich der Effekt: Bei einer Senkung um 0,50 Pp. resultiert eine Reduktion von ca. 5,82 %, also CHF 116.40 weniger pro Monat. Wer den Referenzzinssatz Miete berechnen muss, sollte diese Werte pro Vertrag individuell ermitteln, da sich Ausgangsbasis und allfällige Verrechnungen mit Teuerung oder Kostensteigerungen unterscheiden.

Der Vermieter ist rechtlich nicht verpflichtet, den Mietzins proaktiv zu senken. Wenn der Mieter jedoch eine Senkung verlangt, muss der Vermieter reagieren. Erfahrene Verwalter verrechnen Senkungsansprüche dabei häufig mit 40 % der aufgelaufenen Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise sowie mit der allgemeinen Kostensteigerung nach Art. 269a OR. Bei pauschal angesetzten Kostensteigerungen ist Vorsicht geboten: Schlichtungsbehörden akzeptieren Pauschalen oft nur dann, wenn sie unbestritten bleiben. Rechtssicherer ist der Nachweis effektiver Kosten, auch wenn dieser aufwendiger ist. Proaktives Handeln schützt vor Schlichtungsverfahren und erhält das Vertrauen der Mietenden – die Formvorschriften für die korrekte Umsetzung folgen im nächsten Abschnitt.

Fristen und Formvorschriften – was bei der Mietzinsanpassung zwingend gilt

Eine Mietzinsanpassung ist nur dann rechtsgültig, wenn die gesetzlichen Formvorschriften lückenlos eingehalten werden. Formale Fehler machen die Anpassung anfechtbar – ein Risiko, das bei grossen Portfolios mit vielen gleichzeitigen Anpassungen besonders ins Gewicht fällt.

Folgende Anforderungen sind zwingend einzuhalten:

  1. Amtlich genehmigtes Formular verwenden: Mietzinsanpassungen müssen in den meisten Kantonen auf dem amtlich genehmigten Formular mitgeteilt werden (Art. 269d OR, fedlex.admin.ch). Das Formular variiert je nach Kanton und kann beim zuständigen Schlichtungsamt bezogen werden. Ein selbst erstelltes Dokument genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
  2. Begründungspflicht einhalten: Die Anpassung muss auf dem Formular nachvollziehbar begründet werden. Bei einer Referenzzinssatz-bedingten Senkung sind der alte und der neue Referenzzinssatz sowie der Berechnungsweg transparent darzulegen. Eine unvollständige Begründung kann zur Anfechtbarkeit führen.
  3. Kündigungsfrist beachten: Die Mietzinsanpassung muss auf den nächsten ordentlichen Kündigungstermin hin erfolgen, und die Mitteilung muss mindestens 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist beim Mieter eingegangen sein. Typische Kündigungstermine sind kantonsabhängig, häufig der 31. März und der 30. September. Wichtig: Für die 10-Tages-Frist zählt nicht der Poststempel, sondern der Empfang beim Mieter. Bei Einschreibebriefen, die nicht sofort zugestellt werden können, beginnt eine 7-tägige Abholfrist – der Brief gilt erst dann als zugestellt, wenn er tatsächlich abgeholt wird, spätestens jedoch am letzten Tag dieser Frist. Verwalter sollten deshalb grundsätzlich einen Puffer von 7–10 zusätzlichen Tagen einrechnen, um Fristverletzungen durch Postzustellungsverzögerungen zu vermeiden.
  4. Alle Mieter adressieren: Sind mehrere Personen Vertragspartei – etwa bei gemeinsam mietenden Ehepaaren – muss das Formular an alle Vertragsparteien separat zugestellt werden. Eine Zustellung nur an eine Person genügt nicht und macht die Anpassung gegenüber den nicht adressierten Parteien unwirksam.

Infografik zu den vier Säulen einer rechtssicheren Mietzinsanpassung in der Schweiz

Neue Mietverträge seit September 2025 – was gilt als Ausgangsbasis?

Bei Mietverträgen, die seit September 2025 abgeschlossen wurden, gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Referenzzinssatz von 1,25 % als Ausgangsbasis. Dieser Wert wird im Mietvertrag festgehalten und dient als Referenzpunkt für alle künftigen Anpassungen – sowohl nach oben bei einer Erhöhung des Referenzzinssatzes als auch nach unten bei einer erneuten Senkung.

Für diese Verträge besteht aktuell kein Senkungsanspruch, da vertraglicher und aktueller Referenzzinssatz identisch sind. Das ändert sich, sobald der Referenzzinssatz erneut sinkt: Im Szenario einer Senkung auf 1,00 % würden auch diese Neuverträge einen Senkungsanspruch auslösen. Verwalter sollten den im Vertrag festgehaltenen Referenzzinssatz daher korrekt und vollständig dokumentieren, um bei künftigen Änderungen rasch und eindeutig feststellen zu können, welche Verträge betroffen sind – und späteren Streitigkeiten über den massgeblichen Ausgangswert vorzubeugen.

Mietzinsanpassung effizient umsetzen – so hilft Fairwalter

Eine Referenzzinssatz-Änderung betrifft potenziell Hunderte von Mietverträgen gleichzeitig. Verwalter müssen jeden einzelnen Vertrag auf den massgeblichen Referenzzinssatz 

prüfen, die Mietzinsreduktion berechnen, das korrekte Formular ausfüllen und dabei die Fristen lückenlos einhalten. Bei manueller Bearbeitung ist dieser Prozess nicht nur zeitintensiv, sondern auch fehleranfällig – besonders wenn mehrere Mitarbeitende parallel arbeiten oder Vertragsdaten in verschiedenen Systemen abgelegt sind.

Fairwalter ist eine cloudbasierte Immobiliensoftware, die genau diesen Prozess digitalisiert und automatisiert. Fairwalter identifiziert alle betroffenen Mietverträge automatisch, berechnet die Anpassung und generiert die nötigen Dokumente – in Sekunden statt Stunden. Über 300 Kunden und mehr als 1'500 Nutzer:innen vertrauen auf Fairwalter, um ihre Immobilienbewirtschaftung effizienter und rechtssicherer zu gestalten.

Praxis-Tipp: Alle betroffenen Mietverträge in Sekunden identifizieren

Verwalter mit 200 oder mehr Mieteinheiten stehen bei jeder Referenzzinssatz-Publikation vor der gleichen Aufgabe: feststellen, welche Verträge auf einer höheren Basis laufen und damit Anpassungsbedarf auslösen. Manuell bedeutet das: Excel-Listen durchgehen, Vertragsdossiers einzeln abgleichen und Berechnungen für jeden betroffenen Vertrag individuell erstellen.

Fairwalter löst dieses Problem durch einen strukturierten digitalen Workflow. Erstens speichert Fairwalter den massgeblichen Referenzzinssatz automatisch pro Mietvertrag, sodass die Ausgangsbasis jederzeit abrufbar ist. Zweitens filtert die Software bei einer Referenzzinssatz-Änderung alle betroffenen Verträge mit einem einzigen Klick heraus – ohne manuelles Durchsuchen. Drittens berechnet Fairwalter die Mietzinsanpassung für jeden betroffenen Vertrag automatisch und berücksichtigt dabei die individuellen Vertragsparameter. Viertens generiert das System die Anpassungsmitteilungen im korrekten Format, vollständig ausgefüllt mit den vertragsspezifischen Daten.

Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:

  • Alle betroffenen Verträge in Sekunden identifiziert statt in Stunden
  • Automatische Berechnung der Mietzinsreduktion pro Vertrag
  • Generierung korrekter Anpassungsformulare – formale Fehler ausgeschlossen
  • Ortsunabhängiger Zugriff auf alle Vertragsdaten dank Cloud-Lösung

Szenario-Box – Manuell vs. Fairwalter

Ein Verwalter mit 300 Mieteinheiten muss nach einer Referenzzinssatz-Senkung alle betroffenen Verträge identifizieren und die Mietzinsanpassung rechtsgültig umsetzen. Wie sich der Prozess manuell und mit Fairwalter unterscheidet, zeigt der direkte Vergleich:

Prozessschritt Manuell Mit Fairwalter
Betroffene Verträge identifizieren Excel-Liste manuell filtern; Vertragsdossiers einzeln prüfen; Zeitaufwand: mehrere Stunden Automatischer Filter nach Referenzzinssatz-Basis; Ergebnis in Sekunden
Mietzinsreduktion berechnen Pro Vertrag individuell mit Taschenrechner oder Excel; Fehlerrisiko bei repetitiver Berechnung Automatische Berechnung für alle betroffenen Verträge gleichzeitig
Anpassungsformulare erstellen Amtlich genehmigtes Formular pro Vertrag manuell ausfüllen; Fehlerrisiko bei Adressen und Beträgen Generierung aller Formulare mit korrekten Daten auf Knopfdruck
Fristenkontrolle Manuelle Nachführung in separatem Kalender oder Excel Automatische Fristenüberwachung mit Erinnerungsfunktion
Gesamtaufwand (300 Einheiten) 2–4 Arbeitstage Unter 1 Stunde

Verwalter, die den Prozess für das nächste Quartal vorbereiten möchten, können die Fairwalter Debitoren-Funktionen unverbindlich kennenlernen und sich davon überzeugen, wie viel Zeit sich bei der nächsten Referenzzinssatz-Änderung einsparen lässt.

Fazit – 1,25 % bleibt, aber nicht für immer

1,25 % bleibt der massgebliche Wert für sämtliche Mietzinsberechnungen, erneut bestätigt durch das BWO und gestützt durch den Analystenkonsens führender Finanzinstitute. Senkungsansprüche aus Altverträgen mit Basis 1,50 % oder höher erfordern proaktives Handeln der Verwaltung – wer wartet, bis Mieter die Reduktion einfordern, riskiert Schlichtungsverfahren. Das aktuelle Stabilitätsfenster bietet Zeit für eine systematische Vertragsprüfung, bevor der nächste Änderungsdruck entsteht.

Die praktische Umsetzung verlangt drei konkrete Schritte: Altverträge identifizieren und bestehende Senkungsansprüche korrekt abarbeiten, dabei die Formvorschriften und Fristen lückenlos einhalten, und gleichzeitig die eigenen Prozesse für künftige Änderungen konsequent digitalisieren. Wer diese Aufgaben jetzt angeht, ist besser vorbereitet, wenn der Referenzzinssatz das nächste Mal wechselt. Fairwalter unterstützt Verwaltungen dabei, Referenzzinssatz-Änderungen effizient und fehlerfrei umzusetzen – für Portfolios jeder Grösse. Jetzt Demo testen und den nächsten Anpassungszyklus entspannt angehen.

Häufige Fragen zum Referenzzinssatz 2026

Wann wird der Referenzzinssatz 2026 das nächste Mal publiziert?

Das BWO publiziert den hypothekarischen Referenzzinssatz jeweils Anfang März, Juni, September und Dezember. Die nächste Publikation ist für Anfang Juni 2026 geplant. Aktuelle und vergangene Werte sind jederzeit auf der offiziellen BWO-Webseite (bwo.admin.ch) abrufbar.

Kann der Referenzzinssatz 2026 noch steigen?

Ja, theoretisch ist ein Anstieg möglich, derzeit aber unwahrscheinlich. Voraussetzung wäre, dass der Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen den Schwellenwert von 1,37 % überschreitet. Dies würde eine deutliche Trendwende bei den Hypothekarzinsen erfordern, für die aktuell keine klaren Signale vorliegen.

Muss ich als Vermieter den Mietzins senken, wenn der Referenzzinssatz gefallen ist?

Nein, eine automatische Senkungspflicht besteht nicht. Gemäss Art. 270a OR muss der Mieter die Senkung aktiv verlangen. Trotzdem empfiehlt sich für Verwalter ein proaktives Vorgehen: Wer Senkungsansprüche systematisch prüft und von sich aus anbietet, vermeidet Schlichtungsverfahren und erhält das Vertrauen der Mietenden.

Was ist der Unterschied zwischen Referenzzinssatz und SNB-Leitzins?

Der SNB-Leitzins ist der Zinssatz der Schweizerischen Nationalbank für den kurzfristigen Geldmarkt und ein geldpolitisches Instrument. Der hypothekarische Referenzzinssatz basiert hingegen auf dem volumengewichteten Durchschnittszinssatz aller inländischen Hypothekarforderungen und wird vom BWO quartalsweise publiziert. Änderungen beim SNB-Leitzins wirken sich deshalb nur mit zeitlicher Verzögerung auf den Referenzzinssatz aus.

Welche Mietverträge sind vom aktuellen Referenzzinssatz betroffen?

Betroffen sind alle Mietverträge, deren massgeblicher Referenzzinssatz über dem aktuellen Wert von 1,25 % liegt – konkret also Verträge mit einer vertraglichen Basis von 1,50 %, 1,75 % oder höher.

Samuel Baumgartner

Samuel Baumgartner verfügt über eine vielseitige berufliche Laufbahn. Nach seiner kaufmännischen Ausbildung entwickelte er seine Vielseitigkeit und Anpassungsfähigkeit in verschiedenen Positionen. Neben diversen Weiterbildungen in der Immobilienbranche erwarb er einen Bachelorabschluss in Business Communications an der HWZ Hochschule für Wirtschaft Zürich und vertiefte sein Wissen im Bereich Change Management. Seine Erfahrungen erstrecken sich über die Software- und Immobilienbranche, wo er als Leiter Marketing und Verkauf bei W&W Immo Informatik AG den Marktauftritt neu gestalte und mit seinem Team erfolgreiche Verkaufsstrategien entwickelte. Aktuell ist Samuel Baumgartner CEO von Fairwalter.

Veröffentlicht am Apr 13, 2026

Gratis Checkliste zum Thema Immobilienbewirtschaftung

JETZT HERUNTERLADEN

Ähnliche Posts

Tips zur Verwaltung von Immobilien

Erhalten Sie monatlich wertvolle Tips und Trends rund um die Immobilienverwaltung in Ihrem Posteingang.