Barrierefreiheit kostengünstig umsetzen: Förderungen, Umbauplan und langfristige Rendite

Ein barrierefreier Umbau steigert den Wohnkomfort und Immobilienwert. So sichern Sie sich Zuschüsse und investieren sinnvoll in die Zukunft.

7 Min. Lesezeit

Zuletzt aktualisiert am Mai 5, 2025

Nachdem wir die gesetzlichen Grundlagen für barrierefreies Wohnen in der Immobilienverwaltung umfassend beleuchtet haben, geht es in diesem Beitrag um die konkrete Umsetzung – bezahlbar und effizient. 

Welche Vorteile bringt Barrierefreiheit für Immobilienverwaltungen? Barrierefreiheit steigert die Vermietbarkeit und Wertstabilität einer Immobilie, da sie eine breitere Zielgruppe anspricht – etwa ältere Menschen, Familien mit Kindern oder Personen mit Mobilitätseinschränkungen. Sie reduziert das Risiko von Leerständen und sorgt für langfristige Nutzungssicherheit, auch bei gesellschaftlichen Veränderungen. Zudem stärkt sie das Image der Verwaltung als zukunftsorientierter und verantwortungsvoller Akteur.

Viele Verwaltungen erkennen den Handlungsbedarf: Barrierefreies Wohnen gewinnt durch den demografischen Wandel und gesetzliche Vorgaben zunehmend an Bedeutung. Gleichzeitig zögern viele Verantwortliche, weil sie hohe Investitionen, komplexe Förderanträge oder aufwändige Umbauten befürchten.

Dieser Artikel zeigt, dass es auch anders geht: Wir geben einen Überblick über mögliche Förderungen barrierefreier Umbauten, skizzieren einen pragmatischen Umbauplan und zeigen anhand konkreter Beispiele, warum sich Investitionen in barrierefreies Wohnen langfristig auszahlen.

Welche Förderprogramme und Steuervergünstigungen gibt es?

Wer Barrierefreiheit umsetzen will, muss nicht zwangsläufig mit hohen Ausgaben rechnen. In der Schweiz existieren verschiedene Fördermodelle und finanzielle Erleichterungen, die Immobilienverwaltungen gezielt bei der Realisierung barrierefreier Umbauten unterstützen.

Nationale Programme

Auf Bundesebene fördern unter anderem das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) sowie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) Projekte, die zur Verbesserung des Wohnraums für Menschen mit eingeschränkter Mobilität beitragen. Dabei kann es sich um Zuschüsse für barrierefreies Bauen oder um Investitionshilfen im Rahmen sozialer Wohnbauprogramme handeln.

Kantonale Angebote

In vielen Kantonen existieren zusätzliche Förderungen. Der Kanton Zürich etwa unterstützt hindernisfreies Bauen mit finanziellen Beiträgen, wenn Projekte bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Höhe der Unterstützung variiert je nach Umfang der Massnahmen und Relevanz im Kontext der kantonalen Richtlinien. 

Lokale und gemeindenahe Initiativen

Einzelne Gemeinden oder regionale Stiftungen stellen Mittel für konkrete Umbauten zur Verfügung, etwa beim Einbau von Treppenliften oder der Einrichtung barrierefreier Sanitärräume. Auch gemeinnützige Organisationen wie Pro Infirmis beraten kostenlos und helfen bei der Suche nach passenden Unterstützungsangeboten.

Steuerliche Erleichterungen

Investitionen in barrierefreies Wohnen können je nach Kanton steuerlich geltend gemacht werden. In der Regel zählen Umbaukosten zur Werterhaltung und lassen sich bei der Einkommenssteuer abziehen – etwa beim Abbau von Türschwellen oder der Installation automatischer Türantriebe.

Praktische Hinweise zur Antragstellung

Wer Fördermittel beantragen will, sollte frühzeitig mit der Planung beginnen. In der Regel sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Beschreibung des Vorhabens
  • Kostenschätzung oder Offerten
  • Nachweis der technischen Machbarkeit
  • Pläne oder Visualisierungen (falls vorhanden)

Unterstützung bei der Antragstellung bieten Fachpersonen wie Architekten und Architekt:innen, Bauämter oder spezialisierte Beratungsstellen. Eine erste Anlaufstelle kann die regionale Sektion der Architektenkammer oder ein:e zertifizierte:r Energieberater:in sein.

Tipp: Wer rechtzeitig Fördermittel einplant, kann Umbauten nicht nur günstiger, sondern auch gezielter realisieren – ohne Abstriche bei Qualität oder gesetzlicher Konformität.

Schritt-für-Schritt: So planen Sie barrierefreie Umbauten richtig

Ein Umbau in Richtung Barrierefreiheit beginnt nicht mit dem ersten Spatenstich – sondern mit einer sorgfältigen Planung. Wer strukturiert vorgeht, spart Zeit, Geld und vermeidet rechtliche Unsicherheiten. Die folgende Übersicht zeigt, wie Verwaltungen barrierefreie Massnahmen in sieben Schritten effizient umsetzen können: 

Architekten besprechen Umbaupläne mit Farbmusterkarten und Modellhaus für barrierefreies Bauen.

  1. Bestandsaufnahme

    Im ersten Schritt wird der aktuelle Zustand der Immobilie bewertet:

    1. Welche Barrieren bestehen? 
    2. Sind Eingänge stufenlos? 
    3. Gibt es ausreichende Bewegungsflächen in gemeinschaftlich genutzten Bereichen?

    Beispiel: Ein Eingangsbereich mit drei Stufen ohne Handlauf wurde als Hindernis identifiziert und als prioritäre Massnahme aufgenommen.

  2. Bedarfsanalyse

    Hier geht es darum, die Zielgruppen und Nutzungsschwerpunkte zu verstehen.

    1. Wird das Gebäude vorwiegend von älteren Mietparteien bewohnt?
    2. Gibt es gemeinschaftliche Einrichtungen wie Waschküchen, die schwer zugänglich sind?

    Hinweis: Auch die geplante Mietdauer und Gebäudenutzung (z. B. Seniorenwohnungen, Familienwohnungen) beeinflussen den Umbaufokus.

  3. Machbarkeitsprüfung
    1. Sind technische oder baurechtliche Hürden zu erwarten? 
    2. Lässt sich z. B. ein Lift nachrüsten? 
    3. Ist eine Rampenlösung zulässig? 
    4. Hier empfiehlt sich die Einbindung von Fachplanern oder Bauingenieuren.

    Tipp: Frühzeitige Rücksprache mit der zuständigen Baubehörde kann Genehmigungsprozesse beschleunigen.

  4. Fördermöglichkeiten prüfen und beantragen

    Wie im vorherigen Kapitel beschrieben, lohnt sich die rechtzeitige Abklärung möglicher Zuschüsse. Wichtig ist, die Förderanträge vor Umsetzung zu stellen, da viele Programme keine rückwirkende Finanzierung vorsehen.

    Beispiel: Ein Umbauprojekt in Winterthur erhielt finanzielle Unterstützung durch das kantonale Programm für hindernisfreies Bauen.

  5. Planung & Ausschreibung

    Nach erfolgreicher Prüfung beginnt die konkrete Planung. Nun werden Angebote eingeholt, Leistungsverzeichnisse erstellt und eventuell Generalunternehmer beauftragt.

    Massnahmenbeispiel: Installation eines Plattformlifts im Treppenhaus, Anpassung von Türbreiten, Einbau barrierefreier Lichtschalter.

  6. Umsetzung & Baubegleitung

    Während der Umsetzung sollte die Bauleitung sicherstellen, dass die Normen eingehalten und die Massnahmen korrekt umgesetzt werden.

    Digitaler Vorteil: Projektmanagement-Tools wie Smartsheet oder CAFM-Systeme (Computer Aided Facility Management) unterstützen bei Zeit- und Kostenkontrolle.

  7. Dokumentation & Kommunikation

    Nach Abschluss ist eine vollständige Dokumentation zentral – Baupläne, Abnahmen, Fotodokumentationen. Parallel sollten Eigentümer:innen und Mietparteien über die durchgeführten Massnahmen informiert werden.

    Best Practice: Eine kurze Broschüre zur Nutzung neuer Elemente (z. B. automatische Türantriebe) erhöht die Akzeptanz bei den Mietenden.

Wer diesen Ablauf konsequent verfolgt, schafft nicht nur eine funktionale Verbesserung – sondern auch Vertrauen bei Eigentümern bzw. Eigentümerinnen und Mietparteien. Die Umsetzung kann durch geeignete Softwarelösungen erheblich vereinfacht werden – etwa durch BIM-Anwendungen für barrierefreies Planen oder Tools zur Fördermittelverwaltung.

Welche Maßnahmen bieten besonders gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis?

Nicht jeder Eingriff muss aufwändig oder teuer sein, um eine spürbare Verbesserung im Alltag zu bewirken. Gerade bei Bestandsimmobilien lohnt es sich, gezielt in Massnahmen zu investieren, die mit überschaubarem Aufwand viel bewirken.

    1. Automatische Türöffner

      Diese erleichtern den Zugang zu Hauseingängen, Liftanlagen oder Waschküchen erheblich – insbesondere für Personen mit eingeschränkter Mobilität.

      Kostenrahmen: Je nach Türart und Steuerungstechnik liegt der Preis zwischen 1'500 und 3'000 CHF pro Einheit.

      Nutzen: Hoher Komfortgewinn für alle Bewohner:innen – besonders in Mehrparteienhäusern.

    2. Absenkbare Briefkästen

      Gerade bei älteren Wohnanlagen befinden sich Briefkastenanlagen oft in unzugänglicher Höhe oder hinter Stufen. Eine tiefere Montage oder ein höhenverstellbares Modell ermöglichen eine barrierefreie Nutzung.

      Kosten: Rund 400 bis 800 CHF pro Einheit, je nach System und Einbausituation.

      Nutzen: Verbesserung der Zugänglichkeit mit geringem baulichen Aufwand.

    3. Schwellenlose Übergänge

      Die Beseitigung von Türschwellen – etwa im Eingangsbereich oder auf Balkonübergängen – reduziert Stolperfallen und erleichtert die Bewegung mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen.

      Kosten: Abhängig vom Untergrund ab 300 CHF pro Schwelle möglich.

      Nutzen: Grosse Wirkung für die Sicherheit und Bewegungsfreiheit im Alltag.

    4. Rutschfeste Böden & kontrastreiche Markierungen

      Durch rutschhemmende Beläge, taktile Leitsysteme oder Farbkontraste lassen sich bereits mit einfachen Mitteln Verbesserungen erzielen – etwa in Fluren oder bei Treppen.

      Kosten: Rutschfeste Beschichtungen starten ab 25 CHF/m², Markierungen je nach Material.

      Nutzen: Erhöht die Orientierung und verringert das Unfallrisiko.

    5. Kleiner Umbau vs. Lift-Nachrüstung

      Während ein Plattformlift schnell über 30'000 CHF kosten kann, sind kleinere Einzelmassnahmen oft schon mit weniger als 5'000 CHF umzusetzen – und verbessern dennoch die Alltagstauglichkeit einer Liegenschaft erheblich.

Wer gezielt investiert, kann auch mit begrenztem Budget viel erreichen. Gerade bei älteren Gebäuden lohnt sich die Kombination mehrerer kleiner Eingriffe, um den Wohnkomfort messbar zu steigern – ohne dabei den Kostenrahmen zu sprengen.

Miniaturhaus neben umgekipptem Glas mit Münzen, Symbol für Investition in barrierefreien Umbau.

Warum Investitionen in Barrierefreiheit langfristig Rendite bringen

Barrierefreies Wohnen zahlt sich für Immobilienverwaltungen nicht nur sozial, sondern auch wirtschaftlich aus. Denn mit jedem baulichen Schritt zur besseren Zugänglichkeit vergrössert sich die potenzielle Zielgruppe – sei es durch ältere Menschen, Familien mit Kleinkindern oder Personen mit körperlichen Einschränkungen.

Mehr Nachfrage, weniger Leerstand

Die demografische Entwicklung in der Schweiz zeigt einen klaren Trend: Bis 2040 wird gemäss Bundesamt für Statistik jede vierte Person über 65 Jahre alt sein. Die Nachfrage nach hindernisfreiem Wohnraum wächst entsprechend kontinuierlich.

Beispiel: Eine Immobilienverwaltung im Kanton Bern könnte nach der Nachrüstung von schwellenlosen Zugängen und Aufzügen den Leerstand in drei Liegenschaften um 30 % senken – ohne die Mietpreise anpassen zu müssen.

Wertsteigerung durch Modernisierung

Barrierearme Gebäude gelten zunehmend als zeitgemäss und nachhaltig. Eine Investition in Aufzüge, stufenfreie Zugänge oder automatische Türen wirkt sich positiv auf die Bewertung durch Banken, Käufer:innen und Mieter:innen aus. In Verbindung mit energetischen Sanierungen erhöht sich dieser Effekt zusätzlich.

Langfristige Vermietbarkeit sichern

Wohnungen, die heute bereits an spätere Lebensphasen angepasst sind, müssen nicht in wenigen Jahren erneut umgebaut werden. Das reduziert zukünftige Sanierungskosten und sorgt für stabile Mietverhältnisse, selbst bei sich wandelnden Bedürfnissen der Bewohnenden.

Wer in Barrierefreiheit investiert, denkt wirtschaftlich voraus. Die Massnahmen fördern nicht nur den Zugang für alle, sondern stärken die Marktposition von Immobilienverwaltungen – heute und in den kommenden Jahrzehnten.

Fazit: Barrierefreiheit clever finanzieren, gezielt planen und nachhaltig profitieren

Wer Barrierefreiheit strukturiert angeht, kann Aufwand und Kosten gut kalkulieren – und langfristig wirtschaftlich profitieren. Öffentliche Förderprogramme und steuerliche Anreize unterstützen Immobilienverwaltungen bei der Finanzierung, während ein klarer Umbauplan und die Auswahl effizienter Massnahmen dafür sorgen, dass Investitionen gezielt eingesetzt werden.

Ob automatischer Türantrieb, schwellenlose Eingänge oder rutschhemmende Bodenbeläge – viele Schritte lassen sich mit überschaubarem Budget realisieren und steigern die Vermietbarkeit wie auch den Wert der Liegenschaft.

Der erste Schritt beginnt mit einer Bestandsaufnahme und der Prüfung möglicher Fördermittel. Wer zudem die gesetzlichen Anforderungen im Blick behält und frühzeitig plant, senkt das Risiko für teure Nachbesserungen.

Weitere Details zu rechtlichen Vorgaben und praktischer Umsetzung finden Sie in unseren vertiefenden Blogposts:

  • „Barrierefreie Immobilien in der Schweiz: Welche Pflichten haben Verwaltungen wirklich?“
  • „So vermarkten Sie barrierefreie Wohnungen erfolgreich: Tipps für Immobilienverwaltungen“
Samuel Baumgartner

Samuel Baumgartner verfügt über eine vielseitige berufliche Laufbahn. Nach seiner kaufmännischen Ausbildung entwickelte er seine Vielseitigkeit und Anpassungsfähigkeit in verschiedenen Positionen. Neben diversen Weiterbildungen in der Immobilienbranche erwarb er einen Bachelorabschluss in Business Communications an der HWZ Hochschule für Wirtschaft Zürich und vertiefte sein Wissen im Bereich Change Management. Seine Erfahrungen erstrecken sich über die Software- und Immobilienbranche, wo er als Leiter Marketing und Verkauf bei W&W Immo Informatik AG den Marktauftritt neu gestalte und mit seinem Team erfolgreiche Verkaufsstrategien entwickelte. Aktuell ist Samuel Baumgartner CEO von Fairwalter.

Veröffentlicht am Mai 5, 2025

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