Heizungserneuerung und Gesetzesänderungen – Was Sie wissen müssen!

Heizerneuerungen und Gesetzesänderungen können grossen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit von Liegenschaften über Jahre hinweg haben. Erfahren Sie warum.

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Viele Eigentümer von Liegenschaften und Stockwerkeigentum wissen, dass sie (in den nächsten Jahren) eine neue Heizung benötigen. Sie wissen auch, dass sich die gesetzlichen Vorschriften im Fluss befinden und eigentlich wollen sie sich umweltfreundlich verhalten.

Nur, was ist in dieser Situation zu beachten? Ab wann werden welche Optionen verboten und was bedeutet das in ihrer konkreten Situation? Dies wissen nur die Eigentümer, die sich informieren oder von ihrer Verwaltung informiert werden. Sollten Sie keiner dieser beiden Gruppen angehören, sind die nachfolgenden Gedanken interessant für sie.

Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz)

Am 13. Juni dieses Jahres wird über das Referendum abgestimmt, welches gegen dieses Gesetz erhoben worden ist. Wird das Referendum abgelehnt, tritt eine ganze Reihe von Massnahmen in Kraft. Für Liegenschaftseigentümer ist am wichtigsten, dass der CO2 Ausstoss der Liegenschaften in der Schweiz um 50% gegenüber 1990 vermindert werden soll.

Das bedeutet, dass ab 2023 Neubauten keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr verursachen dürfen, während Alt- oder Bestandbauten, die ab 2023 eine neue Heizung erhalten, maximal 20 kg CO2/m2/Jahr ausstossen dürfen. Dieser Wert reduziert sich in den Folgejahren alle fünf Jahre um 5 kg CO2/m2/Jahr.

Wenn man bedenkt, dass in Europa nur Luxemburg mehr Heizöl als die Schweiz verbraucht und die klassische 70er-Jahr Liegenschaft aktuell über 50 kg CO2/m2/Jahr ausstösst, erkennt man die wirtschaftliche Bedeutung dieses Gesetzes für Liegenschaftseigentümer.

Immobilien im Kanton Zürich: Zürcher Energiegesetz

Das Energiegesetz des Kantons Zürich wird an die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEN 2014) angepasst. Dazu soll für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung möglichst wenig Energie benötigt werden. Neubauten sind künftig mit Heizungen auszurüsten, die am Standort keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen verursachen.

Beim Ersatz der Heizung in einem bestehenden Gebäude dürfen grundsätzlich, sofern die Wirtschaftlichkeit gegeben ist, nur noch erneuerbare Energien (einschliesslich Biogas) eingesetzt werden. Im Härtefall kann ein Anteil von 10% erneuerbarer Energie ausreichen.

Nach intensiven Beratungen im Kantonsrat sieht es aktuell so aus, dass vor Ostern 2021 ein Kompromiss gefunden wurde, der ein mögliches Referendum vermeidet und für das Inkraftsetzen des Gesetzes zum 01.01.2022 sorgen wird.

Zeitplan und Wirtschaftlichkeit

Diejenigen Eigentümer, die aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen in ihren bestehenden Liegenschaften eine konventionelle Öl- oder Gasheizung ersetzen möchten, sollten sich überlegen, ob sie noch in diesem Jahr handeln.

Eigentümer, die sich noch nicht sicher sind, ob sie weiter mit fossilen oder mit erneuerbaren Energieträgern heizen wollen, sollten die Situation auch jetzt genauer ansehen.

Für alle Eigentümer, die ohnehin auf erneuerbare Energieträger setzen wollen, bleiben alle zeitlichen Optionen offen.

Eigentümer und Mieter finanzieren gemeinsam

Es gibt aber auch wirtschaftlich gute Nachrichten für Eigentümer. Durch die Anpassung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) wurde in Art. 6c im Sommer 2020 die Möglichkeit geschaffen, dass Vermieter und Mieter die Kosten für das Einsparen von Energie zwischen sich aufteilen, anstatt dass der Eigentümer – wie bisher – alles allein trägt.

Das hier neu geschaffenes Energiespar-Contracting (nicht zu verwechseln mit herkömmlichem Contracting) muss nicht überall passen. Es sollte aber auf jeden Fall angesehen werden, insbesondere von Eigentümern älterer Liegenschaften.

Fazit

Die beschriebenen, gesetzlichen Änderungen können grossen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit von Liegenschaften über Jahre hinweg haben. Aus diesem Grund sollten Eigentümer, insbesondere Vermieter, sich schnell über die Themen informieren und ihre Entscheidungen treffen.

Über Lelia-Immobilien und Katja Henke: Lelia-Immobilien etabliert eine digitale Immobilienverwaltung die jahrelange Erfahrung in der Immobilienverwaltung mit Service Standards aus dem Private-Banking verbindet.

Getreu dem Motto "von Eigentümern für Eigentümer" beobachtet Lelia-Immobilien für Eigentümer relevante Entwicklungen aufmerksam. Zur Zeit setzt Lelia-Immobillien die oben genannten Optionen mit zahlreichen Kunden um und steht für Gespräche gerne zur Verfügung.

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