Was muss ich als Vermieter bei der Mietzinsanpassung beachten?

Juristisch korrektes Vorgehen und Berechnung des möglichen Mietzins bei Mietzinsanpassung, Mietzinserhöhung, und Mietvertragsanpassung.

4 Min. Lesezeit

Zuletzt aktualisiert am Okt 8, 2024

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Als Vermieter sind Sie in vielen Fällen berechtigt, den Mietzins zu erhöhen. Allerdings müssen Sie sich dabei genau an die gesetzlichen Vorschriften halten. Schon kleine Fehler könnten die Mietzinserhöhung ungültig machen. Es lohnt sich also, die Mietzinsanpassung sorgfältig auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen!

Übrigens - die in diesem Artikel beschriebenen Regeln gelten grundsätzlich für Vertragsanpassungen, also zum Beispiel auch für Änderungen (nicht zwingend Erhöhungen) der Nebenkosten.

Formelle Anforderungen

Möchten Sie als Vermieter den Mietzins oder die Nebenkosten erhöhen und somit den Vertrag einseitig abändern, so müssen Sie dazu strenge Anforderungen erfüllen. Folgende Punkte sollten Sie unbedingt beachten:

  • Verwenden Sie immer das vom Kanton bewilligte Formular (auch amtliches oder kantonales Formular). Sie können die amtlichen Formulare des jeweiligen Kantons hier herunterladen:
    AG AI - AR - BE - BL - BSFR - GL - GR - LU - NW -OW - SG - SH - SO - SZ - TG - UR - VS - ZG - ZH

  • Mietzinsanpassungen sind zu begründen. An diese Begründung bleiben Sie als Vermieter später gebunden. Sollte der Mieter also die Mietzinsanpassung anfechten, so können Sie in einem allfälligen Schlichtungs- oder Gerichtsverfahren keine neuen Erhöhungsgründe vorbringen.

  • Mietzinsanpassungen (und Vertragsanpassungen generell) dürfen nie mit einer Kündigungsandrohung oder einer Kündigung verbunden werden. Dies gilt auch für Untervermieter!

  • Mietzinserhöhungen sind nicht sofort wirksam, sondern nur auf den nächsten vertraglich festgelegten Kündigungstermin hin möglich. Dabei müssen Sie die Kündigungsfrist – in der Regel 3 Monate – einhalten und dem Mieter zusätzlich noch eine Bedenkfrist von 10 Tagen gewähren. Der Mieter muss das Formular also spätestens 3 Monate und 10 Tage vor dem avisierten Kündigungstermin erhalten. ERHALTEN!! Sie sollten das Formular also eingeschrieben bereits 9-10 Tage vorher versenden (1-2 Tage Versand & 7 Tage Abholfrist auf der Poststelle). Insgesamt empfehlen wir also, das Mietzinsformular insgesamt 3 Monate und 20 Tage vor dem Kündigungstermin zu versenden.

Formelle Anforderung

Optimalen Mietzins festlegen

Selbstverständlich müssen Sie bei der Mietzinserhöhung alle formalen Bedingungen erfüllen. Aber viel spannender ist doch die Frage, welches Mietzinsniveau Sie anstreben sollten, und wie Sie dorthin kommen. Dazu müssen Sie zwei Fragen beantworten:

  • Was ist die am Markt mögliche Miete – also wieviel würden Mieter für Ihre Wohnung bezahlen?
  • Wie hoch dürfen Sie gemäss Mietrecht die Miete aktuell setzen – und wie können Sie diese Obergrenze im Laufe der Zeit erhöhen?

Als Vermieter ist für Sie der niedrigere dieser beiden Werte ausschlaggebend. Wenn sie den Mietzins oberhalb des am Markt möglichen Levels ansetzen, werden sie Ihre Wohnung nur schlecht vermieten können. Setzen Sie einen gemäss Mietrecht «missbräuchlich» hohen Mietzins fest, so kann der Mieter gegen diesen gerichtlich vorgehen.

Ziel der Mietgesetze ist es, Mieter vor plötzlichen oder überzogenen Mietzinserhöhungen zu schützen. Allerdings darf der Vermieter seine Kosten – und dies beinhaltet die Kapitalkosten – auf den Mietzins umlegen. So fliessen eine steigende Nachfrage und hohe Verkaufspreise für Objekte mit einiger Verzögerung auch in das Mietzinsniveau mit ein.

Daher ist es nicht überraschend, dass im aktuellen Marktumfeld sehr häufig ein höherer Mietzins realisierbar wäre als gemäss Mietgesetzen zulässig. Es gibt aber auch Ausnahmen. In wirtschaftlich schwächeren Randgebieten mit geringer Zuwanderung ist die Nachfrage nach Wohnraum mitunter so niedrig, dass die Marktmiete die effektive Obergrenze ist. Auch im sehr gehobenen Preissegment wurde in den vergangenen Jahren ein grosses Angebot geschaffen, sodass häufig die Marktmiete unter der gesetzlich zulässigen Miete liegt.

Kostenmiete vs. Marktmiete

Grundsätzlich soll der Mietzins die Kosten des Vermieters widerspiegeln. Weiter muss sich ein Mieter darauf verlassen können, dass ein Anfangsmietzins die Kosten des Vermieters widerspiegelt. Wie genau der zulässige Mietzins berechnet wird, erklären wir detailliert in den Artikeln zur direkten Methode und zur indirekten Methode.

wann ist Mietzinsanpassung erlaubt

Die am Markt mögliche Miete ist NICHT die quartierübliche Miete. Je weniger Einschränkungen Vermieter bei der Festsetzung des Mietzinses haben, desto eher wird jedoch die am Markt mögliche Miete widergespiegelt.

  • Im laufenden Mietverhältnis dürfen Mietzinserhöhungen nur tatsächliche Kostensteigerungen widerspiegeln.

  • Einfacher sind Mietzinserhöhungen im Rahmen von Mieterwechseln. Hier kann der Mietzins häufig um bis zu 10% erhöht werden. Allerdings hat der Mieter Anspruch den vorherigen Mietzins zu erfahren und kann innerhalb der ersten 30 Tage den Mietzins als «missbräuchlich» - also höher als die Kosten – anfechten.

  • Nach einer Sanierung haben sich die Kosten der Wohnung offensichtlich verändert und eine Mietzinserhöhung ist leichter zu belegen.

  • Beim Erstbezug kann der Marktpreis über die Kapitalkosten leicht auf den Mietzins umgelegt werden. Ausserdem gibt es keinen alten Mietzins auf den sich die Erhöhung beziehen könnte.

Gerade sanierte oder erstvermietete Wohnungen spiegeln also vermutlich den Marktpreis besonders gut wider. Daher sind diese Objekte eine gute Vergleichsbasis. Um den am Markt möglichen Mietzins herauszufinden, sollten sie also nach Wohnungen suchen, die Ihrem Objekt in möglichst vielen Punkten ähnlich sind und, die gerade saniert wurden oder zum Erstbezug ausgeschrieben sind.

Ist Ihre Wohnung jedoch älter und wurde schon länger nicht mehr saniert, so schliessen sich beide Punkte aus. In diesem Fall suchen Sie separat nach ähnlichen und nach erstvermieteten Objekten. Sie erhalten immerhin schon einmal eine Spanne für ihren Markt-Mietzins.

Relevante Gesetze: VMWG 19 | VMWG 20 | OR 269d

Michael Furrer

Michael Furrer verfügt über eine langjährige berufliche Laufbahn in der Informatik. Nach seiner Lehre in der Informatik und diversen Weiterbildungen in der Softwareentwicklung erwarb er einen Bachelorabschluss in Enterprise Computing und absolvierte mehrere CAS in den Bereichen Requirements Engineering und Prozess Management. Seine langjährigen Erfahrungen erstrecken sich über die Software- und Immobilienbranche. Als Leiter der Softwareentwicklung Rimo R5 bei W&W Immo Informatik AG sammelte er umfangreiche Erfahrungen in der Produktentwicklung für die Immobilienbranche. Er setzte diese Erfahrungen gewinnbringend ein, um dort den neuen Geschäftsbereich Cloud & Mobile aufzubauen. Michael Furrer ist der Chief Product Officer von Fairwalter und verantwortet die Produktentwicklung.

Veröffentlicht am Okt 22, 2021

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